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Mitteilung zur Installation von Druckbehältern: Ob eine Überwachungsbescheinigungsnummer erforderlich ist

2018-04-15View Original

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Liebe Seefreunde, in der Regel werden die Prüzertifikate der Hersteller erst spät ausgestellt. Ist das Mitteilungsformular für die Installation überhaupt notwendig? Einige Installationsfirmen sagen, sie bräuchten die Zertifikatsnummer – stimmt das?
Reply #22018-04-15
Für die Meldung der Installation sind der Gerätecode und die Herstellernummer erforderlich, die die Installationsfirma nicht kennen kann. Im Prüfzertifikat sind diese Inhalte enthalten. Außerdem muss das Gerät erst hergestellt werden, bevor ein Prüfzertifikat ausgestellt werden kann. Die Lieferung ist erst möglich, nachdem das Zertifikat vorliegt. Der Kunde wollte es schnell installieren, also wurde das Gerät zuerst versandt. Natürlich befindet sich das Prüfzertifikat direkt dahinter.
Reply #32018-04-20
Für die vereinfachte Mitteilung muss nur der Registrierungscode der Anlage eingetragen werden; die Nummer des Prüzertifikats des Herstellers muss nicht angegeben werden. Zudem ist bei der gesamten Installation des Behälters keine Prüfung mehr erforderlich. Gemäß den Vorgaben der Zentralbehörde reichen bei der Mitteilung lediglich eine Mitteilungskopie sowie eine Kopie der Genehmigung aus. Falls die örtlichen Aufsichtsbehörden weitere Unterlagen verlangen, verwendet man dazu den Schreiben Nr. 684 des Qualitätskontrollbüros, um sie zu überzeugen! :lol
Reply #42018-04-20
Für die vereinfachte Mitteilung muss nur der Registrierungscode der Anlage eingetragen werden; die Nummer des Prüzertifikats des Herstellers muss nicht angegeben werden. Zudem ist bei der gesamten Installation des Behälters keine Prüfung mehr erforderlich. Gemäß den Vorgaben der Zentralbehörde reichen bei der Mitteilung lediglich eine Mitteilungskopie sowie eine Kopie der Genehmigung aus. Falls die örtlichen Aufsichtsbehörden weitere Unterlagen verlangen, verwendet man dazu den Schreiben Nr. 684 des Qualitätskontrollbüros, um sie zu überzeugen! :lol

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