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Nachdem der Drucktest an dem horizontalen Druckbehälter erfolgreich abgeschlossen wurde, werden auf der Außenhülle des Geräts Platteneinlagen verschweißt. Ist in diesem Fall ein erneuter Drucktest notwendig? Dieses Gerät ist kein Nachbehandlungsgerät nach dem Schweißen.
Ich erinnere mich an diese Vorschrift. Der Behälter sollte vor der Auslieferung mit einer verstärkten Schweißplattform ausgestattet werden, damit das Schweißen die Oberfläche des Behälters nicht beschädigt – einschließlich der im Inneren des Gehäuses befindlichen Korrosionsschutzschicht.
Das ist nicht notwendig, aber es entspricht nicht den Herstellungsregeln – man sollte die Verbindungsplatten vor der Hydraulikprüfung verschweißen.
Da es die Stärke nicht beeinflusst, ist eine Wärmebehandlung des Materials nicht erforderlich, ebenso wenig wie ein Drucktest.
Aus Sicht des Zwecks der Spannungsprüfung hat es keine Auswirkungen, wenn nur Schweißplatten vorhanden sind und keine weitere Spannungsprüfung durchgeführt wird. Im Rahmen des normalen Herstellungsprozesses erfolgt die Spannungsprüfung jedoch nach Abschluss der Schweißarbeiten – mit Ausnahme der Fälle, in denen es sich um nicht belastete Komponenten handelt. Solche Situationen sollten daher unbedingt vermieden werden. Doch der Auftraggeber muss auf einen Fall achten: Wenn die Unterlage genau die Schweißnaht bedeckt, und die Überprüfung des Geräts nur teilweise erfolgt, dann muss die Schweißnaht im bedeckten Bereich erneut überprüft werden.
Die Schweißnähte zwischen den Unterlagen und der Ausrüstung gehören zur Klasse E. Die richtige Herstellungsweise besteht darin, zunächst die Unterlagen mit der Ausrüstung zu verschweißen und anschließend einen Drucktest durchzuführen. Dies zeigt, dass die Kontrolle des Herstellungsprozesses unzureichend ist. Die Verbindungen zwischen der Plattformunterstützung und den Polstern fallen nicht unter die Vorschriften der Normen; sie können daher durch Druckprüfungen geprüft werden. Da die Schweißtiefe zwischen der Unterlage und den Bauteilen des Geräts offensichtlich nicht mehr als die Hälfte der Wandstärke beträgt, ist es nicht mehr notwendig, Prüfungen auf Druckbeständigkeit durchzuführen.
Das ist nicht notwendig, aber die Unterlagen sollten dennoch vor der Druckprüfung verschweißt werden
Tatsächlich gibt es in der Petrochemiebranche für Behälteranlagen die Gewohnheit, dass in der Herstellungsphase nur bei Anlagen, die einer Wärmebehandlung unterzogen werden müssen, Leiterplatteneinlagen verschweißt werden; Anlagen, die nicht einer Wärmebehandlung unterzogen werden, werden in der Regel von der Montagefirma verschweißt.
Für so etwas lässt sich keine strenge Norm festlegen; es ist nicht möglich, detaillierte Vorgaben zu machen, die Hersteller müssen hier selbst entscheiden. Wenn ein Problem auftritt, ist es die Fertigungsstätte, die es lösen muss.