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Kann es noch während der Gültigkeitsdauer des Designkapitels hergestellt werden?

2018-05-08View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von „Taizhou Xinren“ am 09.05.2018 um 07:55 bearbeitet. Die Unterzeichnung der Pläne für diese Geräte fand im August 2017 statt – das ist bereits etwas mehr als ein halbes Jahr her. Die Vorschriften und Standards sind alle nach dem neuen Design erstellt worden; die Gültigkeitsdauer des Designzeichens beträgt das Jahr 2021. Kann man also weiterhin Produkte herstellen, solange das Designzeichen noch gültig ist? Oder........
Reply #22018-05-08
Das hängt vom genauen Zeitpunkt der Herstellung ab – ob zu diesem Zeitpunkt gesetzliche Änderungen in Kraft traten.
Reply #32018-05-09
Design ist Design, Fertigung ist Fertigung: L
Reply #42018-05-09
“Die Gültigkeitsdauer des Designstempels ist bis 2021. Kann man also die Produkte weiterhin während dieser Gültigkeitsdauer herstellen? Wer weiß das schon – es sind ja noch einige Jahre übrig
Reply #52018-05-09
Nein, falls es in den Konstruktionsplänen Änderungen bei den Anwendungsstandards gibt, hat das Auswirkungen auf die Pläne. Man muss den ursprünglichen Entwerfer kontaktieren, um zu überprüfen, ob die Pläne noch verwendet werden können.
Reply #62018-05-09
Das Datum im Entwurfsblatt stimmt mit der Gültigkeitsdauer der Unterschrift auf den Plänen überein und kann lediglich belegen, dass die zu diesem Zeitpunkt erstellten Pläne konform und rechtmäßig waren. Es spielt keine Rolle, ob das Datum des Entwurfskapitels und die Zeichnungen weiterhin verwendet werden können.
Reply #72018-05-09
Das ist nicht die Aufgabe des Herstellers – vielmehr muss die Entwicklungsabteilung entscheiden, ob die Zeichnungen weiterhin für die Fertigung verwendet werden können.
Reply #82018-05-09
Es kommt darauf an, ob der Vertrag vor oder nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften abgeschlossen wurde – das hat nichts mit der Gültigkeitsdauer des Designzertifikats zu tun. Wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Herstellungsvertrags bereits neue Vorschriften in Kraft waren, müssen die neuen Standards angewandt und das Design angepasst werden. Die von Ihnen beschriebene Konstruktion wurde nach neuen Standards entworfen. Natürlich kann sie jetzt hergestellt werden – doch das bedeutet nicht, dass die Zeichnungen während der Gültigkeitsdauer des Designzertifikats zur Herstellung verwendet werden dürfen.
Reply #92018-05-09
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 9.5.2018 um 14:36 geändert. Solange das Design innerhalb der gültigen Zeitperiode entstanden ist, kann es für die Produktion verwendet werden. Es gibt bisher keine Vorschriften bezüglich einer Garantiefrist für die Pläne. Das bedeutet: Wenn das Gütesiegel bereits im September 2017 abgelaufen ist und nicht erneuert wurde, kann man dennoch im Mai 2018 weiterhin produzieren. . . Sollten es Standardänderungen zwischen Entwurfs- und Produktionszeit geben, kann man nur die ursprüngliche Entwicklungsstelle um Änderungen oder eine Neuentwicklung bitten
Reply #102018-05-09
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zjq1962 am 9.5.2018 um 15:37 bearbeitet. Wenn die in den Entwürfen verwendeten Standards gültig sind und das Designzertifikat noch gültig ist, dann kann dieser Entwurf zur Herstellung verwendet werden. Wenn es eine neuere Version der Standards auf den Zeichnungen gibt, genügt es, sich mit der Entwicklungsabteilung in Verbindung zu setzen. Diese soll dann einen Änderungsauftrag ausstellen und die entsprechenden Änderungen an den Zeichnungen vornehmen. Anschließend können die Zeichnungen weiterhin zur Herstellung verwendet werden.
Reply #112018-05-09
Obwohl es keine ausdrücklichen Vorschriften gibt (es scheint, als wäre das nicht notwendig), kann die Überprüfungskontrolle nicht bestanden werden, wenn das spezielle Designstempel auf dem Entwurf ungültig ist
Reply #122018-05-09
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 2018-5-9 21:35 bearbeitet. Solange die Entwürfe noch innerhalb der Gültigkeitsdauer sind, ist alles in Ordnung. Wenn jedoch die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, dann ist das Designbüro schuld. Kein Aufsichtsbeamter wagt es zu behaupten, dass diese Entwürfe nicht produziert werden dürfen. Wenn Ihnen das passiert, klagen Sie bei den zuständigen Behörden – sonst wird nichts unternommen. . Nach Ihrem Verständnis müssen die Designunternehmen für die von Ihrer Firma hergestellten Behälterprodukte ein Zertifikat ausstellen, das den Prüfern vorgelegt werden muss. Während des Herstellungsprozesses darf dieses Designunternehmen nicht geschlossen werden – auch wenn das Designzertifikat abläuft, muss es erneuert werden. . . . . . . . Die Pläne stammen aus März 2018. Die Zulassungsurkunde ist zwar noch gültig, doch sie läuft in nur 2 Monaten ab. Ihr Unternehmen hat im April mit der Produktion begonnen und die notwendigen Prüfungen bereits eingereicht. Die Fertigstellung der Produkte erfolgt erst im Juni. Doch die Frist für die Ausstellung der Prüfzertifikate läuft bereits im Mai ab – es wurde keine Erneuerung der Zulassung vorgenommen. Das Unternehmen ist nun in Schwierigkeiten. Was soll jetzt geschehen? Das Produkt ist kaputt. . . Ich fühle mich total müde

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