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Wie im Titel erwähnt, gehören die Zwischenkühlanlagen sowie Trennvorrichtungen eines passivierten Luftkompressors, der vor Ort installiert ist, aufgrund eines Volumens, das nicht den Standardanforderungen von 0,03 Kubikmetern entspricht, nicht zu den Druckbehältern. Dennoch ist in der Spalte für die Behälterklasse auf der Betriebsbeschreibung das Zeichen „Klasse I“ eingestempelt. Kann ich in einem solchen Fall die Informationen auf dieser Plakette direkt ändern, zum Beispiel indem ich das Stempelmal abnutze oder glätte?
Das sollte kein Problem sein, aber man muss vorsichtig sein, bevor man diese Entscheidung trifft. Es ist notwendig, die Abschlussdokumente der Anlage zu prüfen und sich mit den zuständigen Prüfstellen abzusprechen. Die Gerätedokumentation vermerkt Änderungen am Etiketteninhalt.
Vor der großen Änderung der Norm galt das für viele Geräte mit einem Fassungsvermögen zwischen 25 und 30 Litern. Falls dieses Gerät bereits registriert ist, müssen die Formalitäten beim Zentralen Inspektionsamt erledigt werden. In Zukunft wird es nach den Vorgaben für nicht überwachte Geräte verwaltet.
Es ist nicht möglich, die Beschriftung selbst zu ändern. Die Beschriftung muss an den Hersteller des Geräts gesendet werden, damit dieser Ihnen eine korrekte Beschriftung zurückschickt.
Welche Norm wird für dieses Gerät verwendet – die Version 09 oder die Version 16? Zunächst muss geklärt werden, woran das liegt – wie ist es in den Entwürfen vorgesehen? Die Vorgehensweise muss je nach konkreter Situation festgelegt werden.
Der Behälter wurde im Jahr 2016 hergestellt. Der Hersteller hat ihn gemäß den Vorgaben für Behälter vom Typ 09 konstruiert. Nach der Installation der Anlage versuchte man, bei der zuständigen Prüfstelle eine Genehmigung zur Nutzung zu erhalten – doch die Prüfstelle lehnte dies ab und gab an, dass der Behälter zu klein sei……