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Liebe Seeleute, ich habe eine Frage und würde gerne um Rat fragen. Ich hoffe, Sie können mir dabei helfen. Bei Verbundstahlplatten wird in der Regel eine Ultraschallprüfung der Verbindungsflächen vorgenommen, um den Verbindungsgrad zu überprüfen. Bei besonders strengen Anforderungen führen die Hersteller in der Regel eine Ultraschallprüfung durch – diese Prüfung bezieht sich in der Regel auf das Grundmaterial. Nun, ich habe eine Frage: 1. Kann die Ultraschalluntersuchung der Bindungsrate nur auf der Oberflächenseite der Mehrschichtstruktur durchgeführt werden? 2. Wenn auch an der Außenseite der Basisschicht die Verbindungsrate gemessen werden kann, dann kann diese Messung der Verbindungsrate anstelle der Ultraschalluntersuchung des Basismaterials verwendet werden (in der Regel liegt das zulässige Niveau für die Verbindungsrate bei I, während das zulässige Niveau für das Basismaterial bei II liegt). Oder könnte die Scannung der Verbindungsrate auf der Mehrschichtseite die Ultraschallprüfung des Grundmaterials ersetzen?
Es ist unterschiedlich: Bei der Überprüfung des Verklebungsrates von Verbundplatten wird die Verbindungsfläche untersucht, während bei der Ultraschalluntersuchung der Substrat die inneren Defekte der Platte ermittelt werden. Auch die Vergleichsstücke sind unterschiedlich.
Die beiden sind nicht gleich. Eines ist die Bindungsrate, das andere sind interne Defekte.
Oh, ich verstehe. Und von welcher Seite soll dann die Komplexitätsprüfung durchgeführt werden? Egal, es ist besser, es von der Doppelschicht-Seite festzulegen.
Kann man also sagen, von welcher Seite die Überprüfung durchgeführt wird?
In der Regel beginnt man von der Unterseite aus, es ist aber auch von der Seitenfläche aus möglich. Es gibt Vorschriften dafür.