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Dieser Beitrag wurde zuletzt von sh373347304 am 21.06.2018 um 16:40 bearbeitet. Erste Frage: Wenn man die Schweißmaterialien außer Acht lässt – bei TIG-Schweißen von Q345R, wobei die Dicke beider Bleche 6 mm beträgt und es sich um einen Längsschweißvorgang handelt – dann gilt die Bezeichnung GTAW-FeⅡ-1G-6. Bei Schweißen von zwei Rohren mit einem Außendurchmesser von 42 mm und einer Wandstärke von 6 mm in horizontaler Position gilt die Bezeichnung GTAW-FeⅡ-1G-6/42. In Anhang A-2 der Norm TSG6002 steht, dass die für das Verbinden von Blechen geltenden Vorschriften auch auf das Verbinden von Rohren mit einem Außendurchmesser von mindestens 76 mm anwendbar sind. Wenn ich also zwei Platten zu einem Zylinder mit einem Außendurchmesser von 400 und einer Wandstärke von 6 rollen und diese anschließend zusammensetzen würde, reicht es dann aus, wenn ich dabei die Methode GTAW-FeⅡ-1G-6 verwende? Zweite Frage: In NB/T47014, Abschnitt 6.3.3: Wenn eine zusammengefasst bewertete, zulässige Schweißverfahrensweise zum Schweißen verwendet wird, können eine oder mehrere Schweißmethoden (oder Schweißverfahrensweisen) angewandt werden. Dabei müssen jedoch die wichtigen Faktoren sowie die zusätzlichen Faktoren unverändert bleiben. Es reicht aus, die Dicke des Grundmaterials der Prüfkörper, die mit einer der Schweißverfahren (oder Schweißprozesse) bewertet wurde, zu verwenden, um den gültigen Bereich für die Dicke des Grundmaterials der zu verschweißenden Bauteile festzulegen. Bestehende Prozessbewertung A: Q345R-Platten mit einer Dicke von 4 mm; Anwendbarkeit bei Dicken von 2–6 mm. Es wird eine Kombination aus GTAW und GMAW zur Prozessbewertung verwendet. Dann schweiße ich die Ecknaht aus 20#-Rohren mit einem Außendurchmesser von 12 und einer Wandstärke von 2 mm sowie aus Q345R-Platten mit einer Dicke von 6 mm – dabei wird ausschließlich GTAW-Schweißen verwendet. Kann in diesem Fall die Prozessbewertung A angewandt werden?
Das erste Problem gibt es nicht – egal ob es sich um Schweißnähte der Klasse A oder B handelt, GTAW-FeⅡ-1G-6 kann sie alle abdecken. Zweite Frage: Die Dicke des Grundmaterials, die durch die Prozessbewertung abgedeckt wird, liegt bei 2–8 mm; die Gesamtdicke der zu verschweißenden Schichten beträgt 0–8 mm. Die Dicke des Grundmaterials der Winkelnaht beträgt 2 mm und 6 mm, während die Dicke der Naht selbst 6 mm beträgt. Wenn Sie vollständig mit Argon-Schweißen arbeiten, können Sie diese Winkelnaht abdecken. Wenn es sich um eine Kombinationsbewertung handelt, sind die Dicken des Grundmaterials und der Schweißnaht getrennt voneinander zu berücksichtigen. Für das 4-mm-starke Grundmaterial der Prüfstücke wird angenommen, dass die Dicke der Schweißnähte bei GTAW und SMAW jeweils 2 mm beträgt. Der Anwendungsbereich dieser Prozessbewertung umfasst somit bei GTAW ein Grundmaterial von 2–8 mm sowie eine Schweißnahtdicke von 0–4 mm. Bei SMAW gilt dies ebenfalls für ein Grundmaterial von 2–8 mm und eine Schweißnahtdicke von 0–4 mm. Die Dicke Ihrer Schweißnähte beträgt 6 mm. Daher muss die Dicke der Schweißnähte bei der TIG-Schweißung in Ihrer Prozessbewertung 3 mm betragen. Auf diese Weise liegt die Gesamtdicke der Schweißnähte zwischen 0 und 6 mm – und somit wird auch dieser Winkelverschweißung abgedeckt. PS: Eine weitere Voraussetzung für die Abdeckung ist, dass die Festigkeit des Schweißdrahts für die Winkelnaht nicht unter der bei der Prozessbewertung festgelegten Festigkeit liegt. (Punkt a von 6.1.3.1)
Im zweiten Stock – ich erinnere mich, dass die Winkelnaht nichts mit der Dicke der Schweißnaht zu tun hat. Sie meinen wohl die Kombination aus Winkelverbindungen, bei denen die Dicke der Schweißnaht relevant ist
Im zweiten Stock – ich erinnere mich, dass die Winkelnaht nichts mit der Dicke der Schweißnaht zu tun hat. Sie meinen wohl die Kombination aus Winkelverbindungen, bei denen die Dicke der Schweißnaht relevant ist
Winkelnahtungen, die unabhängig von der Nahtdicke sind, gehören zur Klasse E. Bei dem beschriebenen Fall handelt es sich um Einbaunähtungen zwischen Rohrleitungen und Zylindern – diese gehören zur Klasse D, also zu den kombinierten Winkelnahtungen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von niat8888 am 26.06.2018 um 08:05 bearbeitet. 1. Umfang der Schweißerfähigkeiten, Außendurchmesserbeschränkung – hauptsächlich Ringnaht. . . Oder Sitztyp-Verbindungsnaht. . Daher kann diese Schweißerqualifikation 1 verwendet werden, 2 diese Bewertung ist unter bestimmten Bedingungen nutzbar. . Aber wenn es sich um eine Schweißnaht mit Kante handelt, reicht die Dicke des Schweißmetalls bei vollständigem Schweißen mit GTAW nicht aus. Wenn es sich um eine Winkelnaht handelt, gibt es keinerlei Probleme
Der Fragesteller fragt also, anhand von was man erkennen kann, dass es sich um eine Winkelnaht der Klasse D handelt. Ich sehe nirgends die Bezeichnung „Klasse D“