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Dieser Beitrag wurde zuletzt von B0SS am 17.7.2018 um 18:19 bearbeitet. Weiß jemand, ob es für die Zertifizierung als Prüfer für Druckbehälter im Jahr 2018 Anforderungen an die Qualifikation des eigenen Unternehmens gibt? Gibt es irgendwelche Anforderungen? Bitte helft mir, ihr großen Meister. . .
Normalerweise sollte die Einheit qualifiziert sein, aber eine Einheit, die gerade ihre Zulassung erhalten hat, ist an sich nicht qualifiziert.
Es gibt keine besonderen Anforderungen, man muss einfach in diesem Beruf arbeiten. Verstehe nicht, wie man da überhaupt Gebühren verlangen kann.
Warum wird es auf „Nur für den Autor sichtbar“ eingestellt? Das kann doch jeder teilen – ich habe im Jahr 2015 die A-Zulassung gemacht, damals hatte das Unternehmen noch keine Berechtigung dafür.
:'Zu Beginn war in diesem Beitrag überhaupt nichts zu sehen – er war verschlossen
Gemäß dem Dokument Nr. 1336, das im November letzten Jahres von der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle veröffentlicht wurde, wurde die Zulassung für Druckbehälter aufgehoben. Gibt es noch Orte, an denen man Prüfungen ablegen kann?
Man braucht wohl eine Designzulassung. Um die Zertifizierung zu erhalten, sind drei Jahre Erfahrung in der Prüfung von Plänen erforderlich. Wenn das Unternehmen keine Designzulassung hat, können die Pläne nicht geprüft werden
Dies erfordert ein Zertifikat von einer qualifizierten Stelle; entscheidend sind Nachweise über das Design und die Überprüfung, das Ausfüllen eines Formulars sowie das Stempeln durch die beauftragte Stelle.
Es gibt diese Anforderung nicht, heutzutage schreibt man die Einheit nicht mehr hin
Wie kann man es so einstellen, dass man den Inhalt auch ohne Kauf direkt ansehen kann? Anfänger verstehen es nicht so gut. . .
Anfänger können es auch anschauen, wenn sie nicht wissen, wie es eingestellt wird – braucht man für die Zertifizierung nicht das Siegel des Unternehmens? Können auch die Mitarbeiter eines Unternehmens, das keine Zulassung hat, die Prüfung ablegen?
Wie stelle ich es ein, dass es nicht blockiert wird? Anfänger verstehen es nicht so gut. . .
Es wurde nicht storniert, es wird nur die Verbindung mit dem Unternehmen aufgehoben, aber der Nachweis ist weiterhin erforderlich. . .
Ohne Unternehmen ist es sinnlos, eine Prüfung abzulegen – je nach den erforderlichen Produktionszertifizierungen ändert sich auch der Inhalt der Prüfung.
Es ist notwendig, dass das Unternehmen seinen Stempel aufdrückt – doch der Stempel dient lediglich dazu, zu bestätigen, dass man bei einem Unternehmen angestellt ist. Tatsächlich ist es laut den aktuellen Vorschriften nicht unbedingt notwendig, dass das Unternehmen seinen Stempel aufdrückt! Dass das Unternehmen keine Zulassung hat, bedeutet nicht, dass die Einzelpersonen keine Erfahrung haben. Solange die erforderlichen Erfahrungen vorliegen, stört es nicht, wenn das Unternehmen keine Zulassung besitzt
Ohne Zertifizierung ist es möglich, aber das Unternehmen muss in diesem Bereich tätig sein.