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Das Unternehmen hat kein Geld. Die Tanks sind über das Gültigkeitsdatum hinaus und wurden nicht überprüft. Die Behörde für Qualitätskontrolle sagt, dass die Tanks nicht stillgelegt werden dürfen, solange ihre Gültigkeit noch besteht. Nur innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine Stilllegung erfolgen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Tanks dennoch stillzulegen?
Von der Behauptung, dass bei abgelaufenen Prüfungen für Ballons keine Stilllegung möglich sei, habe ich zum ersten Mal gehört. Normalerweise sollte die Qualitätskontrollbehörde die Unternehmen bereits vor Ablauf der Frist darüber informieren, dass die Prüfung fällig ist – man soll dann umgehend eine Prüfung durchführen lassen. Falls Ihr Unternehmen die Prüfung nicht durchführt hat, wird die Qualitätskontrollbehörde nach Ablauf der Frist mit entsprechenden Schriftstücken ins Unternehmen kommen und eine Anordnung zur Stilllegung der Ballonanlage aussprechen. Zudem wird verboten, die Anlage ohne Prüfung in Betrieb zu nehmen. Sprechen Sie noch einmal mit den zuständigen Behörden – sagen Sie ihnen, dass die Ballone noch nicht geprüft wurden und dass sie daher keine Stilllegung anordnen dürfen. Im Falle eines Unfalls müssten die Behörden schließlich die Verantwortung für die mangelnde Überwachung tragen. Versuchen Sie, sie damit einzuschüchtern
Das lässt sich nicht sagen, man kann nur mehr mit den örtlichen Geologiebehörden sprechen – es gibt keine andere Lösung.