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Verbindung von U-Rohren (Wie ist Artikel 8.3.4 der GB/T151-2014 zu verstehen?)

2018-07-21View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kletterpflanze_FANR_JHQY am 21.7.2018 um 10:40 bearbeitet. Ich frage die Kollegen: Wie soll man Paragraf 8.3.4 der Norm GB/T151-2014 verstehen? Originaltext von Paragraf 8.3.4: Wenn die Länge der geraden Rohrabschnitte größer als 6000 mm ist, ist es zulässig, diese miteinander zu verbinden – unter Einhaltung der folgenden Anforderungen (die genauen „Anforderungen“ werden hier weggelassen). Meine Frage ist: Wie versteht man den Ausdruck „Länge des geraden Abschnitts größer als 6000 mm“? “„Die Länge der geraden Wärmeaustauschrohre beträgt mehr als 6000 mm“ – das ist leicht verständlich. Mit anderen Worten: Bei geraden Wärmeaustauschrohren, deren Länge mehr als 6 Meter beträgt, ist es zulässig, sie miteinander zu verbinden (es wird vorgeschrieben, dass dabei eine Naht entsteht). Dies beruht darauf, dass die auf dem Markt üblicherweise erhältlichen Rohre eine Länge von 6 Metern haben. Daher können Wärmeaustauschrohre mit einer Länge von mehr als 6 Metern miteinander verbunden werden. Und bedeutet „Länge des geraden Abschnitts größer als 6000 mm“, dass die Länge des geraden Abschnitts auf einer Seite der U-förmigen Röhre größer als 6000 mm ist? Wenn das der Fall ist, dann können doch viele U-Förmige Rohrabschnitte mit einer Länge von weniger als oder gleich 6000 mm nicht miteinander verbunden werden, wenn die Gesamtlänge des U-förmigen Rohrs mehr als 6000 mm beträgt, oder? Oder kann man es so verstehen: Wenn die Summe der Längen der geraden Abschnitte auf beiden Seiten des U-Rohrs größer als 6000 mm ist, ist dann eine Verbindung zulässig? Zum Beispiel hat der Wärmetauscher, mit dem ich es gerade zu tun habe, an einer Seite der U-Rohre Abschnitte, die genau 6000 mm lang sind. Die Gesamtlänge eines einzelnen U-Rohres beträgt hingegen mehr als 12,8 Meter – fast 13 Meter. Ich möchte fragen: Sind solche U-Rohre gemäß GB/T151-2014 zur Verbindung zulässig?
Reply #22018-07-21
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 21.7.2018 um 12:25 bearbeitet. Unter einem geraden Rohrabschnitt versteht man in der Regel einen einfachen, geraden Rohnteil. Bei einem U-förmigen Rohr addieren sich die Längen der beiden geraden Abschnitte auf insgesamt 6 Meter. Wenn noch Biegungen hinzukommen, übersteigt die Länge sicherlich 6 Meter. Diese Annahme steht im Widerspruch zu der Aussage, dass ein Rohr in der Regel 6 Meter lang ist. Ein Rohr – dabei handelt es sich um Rohre mit großem Durchmesser. 9 Meter lange Rohre sind auf Baustellen ebenfalls sehr verbreitet.

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