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Ich beginne gerade mit der Schweißarbeit und würde gerne die erfahrenen Kollegen um Rat fragen. Es geht um den Winkelverschweißung zwischen Rohr und Abdeckplatte – bei der Abdeckplatte wurden Löcher gebohrt, wobei die Ränder der Löcher etwa drei bis vier Millimeter abgeschrägt sind. Der Schweißprozess für die Verbindung von Rohr und Abdeckplatte erfolgt in Form einer doppelseitigen, nicht vollständig durchgehenden Schweißverbindung. Die Dicke der Abdeckplatte beträgt 35 mm, die des Rohrs 6 mm. Muss bei der Bewertung des Schweißprozesses sowohl die Dicke der Abdeckplatte als auch die des Rohrs berücksichtigt werden – oder reicht es aus, nur die Dicke des Rohrs zu berücksichtigen? (Ich weiß nicht warum, ich kann kein Bild senden.)
Das ist eben eine Winkelnaht – es reicht aus, wenn diese bewertet wird. Andernfalls genügt eine Längsnaht; die Dicke der Abdeckplatte muss dabei nicht berücksichtigt werden.
Alle Stellen, an denen eine Kante erstellt wurde, müssen gemäß den Regeln für die Beurteilung von Nahtverbindungen bewertet werden. Bei Ihrer Werkstückart gibt es zwei Fälle: Wenn kein Stoß erforderlich ist, reicht eine Schweißprüfung mit einer Stärke des Grundmaterials von 18 mm aus. Für einen Stoßversuch sind 18 mm Schweißnachweis erforderlich (für die Seite der Flachabdeckung) + 6 mm Schweißnachweis (für die Seite des Anschlussrohrs) + 8 mm Schweißnachweis (für den mittleren Übergangsbereich)