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Im Vergleich zu der vorherigen Norm HG/T 20660-2010 wurden nach der Norm HG/T 20660-2017 viele Chemikalien von einer mittleren zu einer hohen Gefährdungsebene eingestuft. Am typischsten ist das Kohlenmonoxid (CO). Gemäß Punkt a von Abschnitt 9.1.1.1 der Norm GB/T150/4 müssen Behälter, in denen Stoffe mit einer extremen oder hohen Gefährdungsebene vorhanden sind, mit Prüfproben getestet werden. Deshalb entstanden ursprünglich viele Behälter, für die es keine Notwendigkeit gab, Produktproben herzustellen. Mit der Veröffentlichung von HG/T 20660-2017 ist es jedoch erforderlich, solche Produktproben anzufertigen. Die vielen Kollegen, die mit der Konstruktion von Druckbehältern beschäftigt sind, müssen besonders darauf achten – ich selbst wäre beinahe in diese Falle getappt! Hiermit wird daran erinnert.
Man muss es erst lernen und anschließend auch Experimente durchführen~~~~
Es gibt die Ansicht, dass in der oben zitierten Zahl 20660 eine Frist angegeben ist, weshalb man weiterhin nach den geltenden Regeln vorgehen kann. Auch wenn unser Unternehmen derzeit nach den Regeln von 2017 vorgeht, lässt sich das Vergangene auch anhand der alten Regeln erklären
Dieser Beitrag wurde zuletzt von yechao25038 am 11.10.2018 um 12:44 geändert. Ich bin nur ein „Designer“:lol
Danke für den Hinweis des Threadbetreibers, werde darauf achten·
Die Version 17 wird derzeit nicht verwendet – es wird weiterhin die alte Version genutzt!
Ich hätte eine Frage: Wie groß ist in der praktischen Produktion der Einfluss von Prototypen auf die Produktqualität?
Man kann strenge Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen stellen, aber allein schon die Bereitstellung von Produktproben ist sinnlos – es geschieht lediglich, um den Standards gerecht zu werden. (Diese Worte auszusprechen, könnte als verantwortungslos angesehen werden.)
Es wurde bereits geklärt: Gemäß der Version von 2000 – keine Panik:lol
Sie befinden sich selbst im Abgrund – und denken trotzdem daran, die Leute am Rand des Brunnens zu warnen. Like!
Gelernt, danke an die Person im Loch für den Hinweis.
Die Meinungen sind unterschiedlich; GB/T 150 bezieht sich nicht auf HG/T 20660-2017.
Ich bitte um Klärung: Wo kann man den Link finden?
**Die Generalverwaltung für Qualitätskontrolle hat klargestellt, dass die Vorschriften der Version 2000 gelten
Können Sie den Link zur Klärung senden?
Gehen Sie auf die Website der ehemaligen Generalverwaltung für Qualitätskontrolle – dort können Sie in der Rubrik „Interaktion“ unter „Bewertungen der Öffentlichkeit“ nach suchen. Nach der Version 2000 umsetzen
Du bist nur für das Design zuständig – dadurch steigen die Kosten des Herstellers.
Bei der Gestaltung von 150 wird weiterhin HG/T 20660-2000 angewandt, nicht HG/T 20660-2017. Das ist falsch, sagen Sie solche Dinge nicht.