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Wo liegt die Begründung dafür, dass Ösenlagereien für Druckbehälter ohne Unterlegscheiben auskommen können? In welchen konkreten Fällen kann auf die Einsatzplatten verzichtet werden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fzujunru am 25.09.2018 um 16:36 geändert. Schauen Sie sich die neuen Standards an – NB/T 47065.3 P88, Artikel 8.3. Es geht dabei darum, ob Unterlagen verwendet werden sollen oder nicht – es handelt sich dabei um ein Problem der lokalen Belastungen. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zu dem Standard. Der Standard wird nach den Vorgaben der deutschen AD-Vorschriften S2/3 berechnet. Die AD2000-Vorschriften sind im Internet erhältlich
Bei 4712 und 47065 gilt die Vorschrift, dass keine Polsterplatten verwendet werden müssen, wenn der Innendurchmesser des Behälters DN ≤ 900 beträgt. Zudem müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: a) Die effektive Dicke der Behälterhülle muss größer als 3 mm sein; b) Das Material der Behälterhülle weist die gleichen oder ähnlichen chemischen Eigenschaften sowie mechanischen Eigenschaften wie das Material der Halterungen auf. Im Internet unter AD 2000 wurden die Version 79 sowie die englische Version gefunden. Kann man in den Fällen, bei denen DN=1300 oder DN=1750 gilt, auf das Verwenden von Unterlagen verzichten?
Man hat es gelernt – aber man sollte trotzdem die Standard-Auflage verwenden!