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Wie der Titel schon sagt, gibt es im Projekt einen importierten Wärmetauscher, der als Druckbehälter gilt. In den beiliegenden Unterlagen befindet sich jedoch kein Zertifikat über die Überwachung bei der Herstellung des Druckbehälters. Der Hersteller gibt an, dass es sich um ein ASME-zertifiziertes AI-Zertifikat handelt. Wer Erfahrungen in dieser Hinsicht hat, kann bitte etwas dazu erläutern.
Ob eine Überwachungsinspektion für importierte Behälter erforderlich ist, hängt davon ab, wo sie installiert werden. An Land ist eine Überwachungsinspektion auf jeden Fall notwendig, auf See hingegen nicht unbedingt. Das AI-Zertifikat der ASME kann das Zertifikat für Überwachungs- und Prüftätigkeiten in unserem Land nicht ersetzen.
Für die Überwachung von importierten Druckbehältern siehe Artikel 6.4 der TSG 21-2016 – in Ihrem Fall muss das Produkt bei einer Prüfstelle zur Einreiseprüfung vorgelegt werden.
Eingeführte Druckbehälter müssen von einer zuständigen Prüfstelle am Ort der Nutzung überwacht und geprüft werden. Erst nach Bestehen dieser Prüfung kann die Registrierung zur Nutzung erfolgen. Die Überwachungsinspektion von importierten Druckbehältern erfolgt auf zwei Arten, wobei die Wahl am Ort der Verwendung getroffen werden kann: Entweder schickt die zuständige Inspektionsstelle Inspektoren ins Land des Behälterherstellers, um eine vollständige Überwachungsinspektion durchzuführen. Eine weitere Methode ist die Durchführung einer Überwachungsinspektion am Bestimmungsort nach der Fertigstellung des Behälters. Darüber hinaus müssen die Hersteller von Druckbehältern aus dem Ausland, unabhängig von den angewandten Standards, von unseren Experten geprüft werden. Erst nach Erhalt der von der Generalverwaltung für Marktüberwachung und -regulierung ausgestellten Lizenz zur Herstellung von Spezialgeräten dürfen sie ihre hergestellten Druckbehälter in unser Land exportieren.
Ich habe eine Frage: Wenn importierte Druckbehälter im Heimatland zur Prüfung eingereicht werden, müssen sie dann bei der Zollabfertigung als Sondergeräte deklariert werden? Aus Sorge, dass bei der Zolldeklaration der Waren nicht die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, könnten die Qualitätskontrollen und speziellen Inspektionen nicht durchgeführt werden.
Da es bereits importiert wurde, sollte man nicht einfach nur auf das hören, was der Hersteller sagt. Es ist besser, sich an unsere eigenen Vorschriften zu halten. Es wäre schade, etwas zu kaufen und es anschließend nicht verwenden zu können
Für die Überwachung von importierten Druckbehältern siehe die Bestimmungen von Artikel 6.4 der großen Vorschriften.
Es ist bereits zu spät, wenn man die Zollanmeldung erst dann einreicht. Wenn man die Ausrüstung bestellt, muss man zunächst überprüfen, ob der Hersteller eine Genehmigung zur Herstellung in unserem Land besitzt. Erst nach dieser Überprüfung kann man entscheiden, wie die Überwachungs- und Prüfverfahren aussehen sollen
Eine Herstellungsgenehmigung ist auf jeden Fall erforderlich. Eine Überwachung muss nicht unbedingt vor Ort stattfinden, bei einer speziellen Prüfung ist das noch schwieriger zu sagen. Nach den bisherigen Informationen gibt es auch das Vorbild, dass zunächst die Einfuhr mit herkömmlichen Geräten abgewickelt wird und anschließend eine spezielle Prüfung durchgeführt wird. . . .