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Müssen Behälter aus 15CrMoR mit Probeplatten ausgestattet sein?

2018-10-30View Original

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Druckbehälter aus 15CrMoR – müssen diese Produkte mit Prüfplatten ausgestattet sein? Sollten die Deckel ebenfalls mit Prüfplatten aus dem gleichen Material versehen werden?
Reply #22018-10-30
Je nach Vertragsanforderungen – falls im Vertrag nichts anderes vorgeschrieben ist, muss man es nicht mitbringen. Die Materialbeschaffenheit der Geräte kann der Kunde mit einem Spektrometer selbst ermitteln.
Reply #32018-10-31
Die Deckel müssen Probestücke aus dem Grundmaterial enthalten, und die geschweißten Prüfstücke müssen den Anforderungen der Zeichnungen entsprechen – oder zumindest den Anforderungen von 150.4-2011,9.1.1.
Reply #42018-10-31
Es wird anhand der Dicke, der Toxizität des Mediums sowie der Anforderungen an die Wärmebehandlung entschieden.
Reply #52018-10-31
Wenn der Kunde eine Anfrage hat, wird entsprechend dieser vorgegangen. Wenn der Kunde keine Anfrage hat, wird nach den Standards vorgegangen :)
Reply #62018-11-01
Hier möchte ich mich bei denjenigen oben für ihre Antworten bedanken. Von den fünf Anforderungen, die in der Norm GB150.4-2011 festgelegt sind, erfüllen die Punkte a), b), c) und e) nicht die Vorgaben. Was gilt dann für Punkt d)? Dabei geht es um Stahlbehälter, deren Eigenschaften im Herstellungsprozess durch Wärmebehandlung verbessert oder wiederhergestellt werden. Wie soll dieser Punkt definiert werden? Was bedeutet es, die Eigenschaften eines Materials durch Wärmebehandlung zu verbessern oder wiederherzustellen? Für diese Behälter ist eine Entstressungswärmebehandlung nach dem Schweißen erforderlich – keine Normalisierungsbehandlung. Meiner Ansicht nach entspricht dies auch nicht den Anforderungen von Punkt d). Es ist nicht notwendig, Probplatten des Produkts mitzuführen; für diese Behälter reichen Probplatten der Deckel aus. Ich frage mich, ob meine Interpretation richtig ist. Ich bitte um Ihre Expertenmeinung
Reply #72018-11-01
Ob es den Anforderungen von GB150 9.1d) entspricht, wird nicht so verstanden. Man muss sich Artikel 8.1.1 von GB150.4 ansehen. Auch in Artikel 8.1.1 gibt es fünf Punkte. Wenn einer dieser Punkte erfüllt ist und gleichzeitig die Dehnung der Fasern über die Anforderungen in Tabelle 4 hinausgeht, muss eine Wärmebehandlung durchgeführt werden, um die Eigenschaften des Materials wiederherzustellen. Bei 15CrMo wird in der Regel Normalisierung angewandt. Außerdem sei hier erklärt, warum im Standard ein so unklarer Begriff verwendet wird – nämlich „Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der mechanischen Eigenschaften des Materials“. Das bedeutet im Grunde, dass die Planungseinheiten beim Auswahl des Materials gleichzeitig auch den Zustand der Wärmebehandlung wählen, der für die Verwendung des Materials geeignet ist. Dies kann beispielsweise die Warmwalzung, Normalisierung, Vergütung, Kombination aus Normalisierung und Änderung der Härte, Austenitisierung usw. sein. Auch die Stärke des Materials sowie seine anderen Einsatzeigenschaften werden anhand dieses Wärmebehandlungszustands berücksichtigt. Im Herstellungsprozess kommt es unweigerlich zu Bearbeitungsvorgängen, wodurch der von den Entwicklern gewählte Wärmebehandlungszustand mehr oder weniger beeinträchtigt wird – mit der Folge, dass sich die Einsatzeigenschaften des Materials verändern. Inwieweit diese Veränderungen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird durch die Berechnung der Dehnung der Fasern bestimmt. Wenn also die Dehnung der Fasern über die Standardschwelle hinausgeht, muss die Leistung des Materials wiederhergestellt werden. Bei Materialien, die für den Einsatz in der Normalisierungsphase konzipiert wurden, muss eine Normalisierung angewandt werden, um die ursprünglichen Eigenschaften wiederherzustellen. Bei Materialien, die für den Einsatz in der Veredelungsphase konzipiert wurden, muss eine Veredelung durchgeführt werden. Welche Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der Eigenschaften verwendet werden soll, hängt vom ursprünglichen Zustand des Materials ab. Das ist auch der Grund, warum die Standards keine klaren Anweisungen bezüglich der geeigneten Wärmebehandlung zur Wiederherstellung der Materialeigenschaften geben können.
Reply #82018-11-01
Danke, Punkt 8.1.1 ist durchaus verständlich formuliert. Nach diesen Anforderungen fällt dieses Gerät ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich. Wie soll man die Wärmebehandlung zur Verbesserung der Materialeigenschaften verstehen? Die Temperatur bei der Entstressungswärmebehandlung reicht auch nicht aus, um die innere Struktur des Materials zu verändern. Insgesamt ist es also möglich, auf die Verwendung eines Prüfprobenstücks zu verzichten
Reply #92018-11-01
Bezieht sich die von Ihnen erwähnte Spannungsentlastungshärtung auf die Nachbehandlung nach dem Schweißen?
Reply #102018-11-01
Ja. Übliche Wärmebehandlung nach dem Schweißen. 670±20℃
Reply #112018-11-01
Kommen Sie herein und lernen Sie von den Diskussionen der Experten~~~
Reply #122018-11-01
Eine Wärmebehandlung nach dem Schweißen erfordert ursprünglich keine Prüfplatten. Das bedeutet, dass, wenn der Anschluss über eine Prüfplatte verfügt und gleichzeitig dieser Anschluss einer Wärmebehandlung nach dem Schweißen unterzogen werden muss, dann muss auch die Prüfplatte zusammen mit dem Anschluss gewärmt werden – oder es muss dieselbe Wärmebehandlung wie beim Anschluss angewandt werden.
Reply #132018-11-01
Danke, ich habe das die ganze Zeit nicht verstanden. Was genau bedeutet die sogenannte Wärmebehandlung zur Verbesserung der Eigenschaften des Materials? Endlich habe ich jetzt den Sinn von Punkt d) in 9.1.1.1 verstanden

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