Thread Content
Gibt es derzeit irgendein Standard, der vorschreibt, dass die Schnittstellen zwischen der Schnellöffnungsvorrichtung und dem Zylinderkörper zu 100 % mit RT-Prüfung überprüft werden müssen? In GB150 sind für 100% RT einige Punkte nicht auf Schnellöffnungen und Ringnaht des Zylinders ausgedehnt. Nach dieser Auffassung ist das Medium unbedenklich und kann außerdem in den Behälter zur Inspektion gebracht werden – kann man es dann bei 20 % RT testen?
Professionelle Geräte mit Schnellöffnungsmechanismus müssen den Vorgaben der entsprechenden Standards entsprechen; falls dies nicht der Fall ist, kann man sich an die Vorgaben für 150 halten.
Es gibt keine Vorschriften, und derzeit gibt es im Inland auch keine speziellen Herstellungsstandards für Behälter mit schnellen Öffnungsmechanismen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 7.11.2018 um 16:28 bearbeitet. Bei unserer Firma sind es Hochhalsflansche – diese gehören zu 100 % zur Klasse II. Bei herkömmlichen Schweißverbindungen wird nur die Oberfläche bearbeitet; Derzeit gibt es keine Standards. Wir beziehen uns auf die Anforderungen an Behälterflansche. Wir haben bereits Dutzende von Geräten hergestellt – dort gab es bisher keine Probleme. Allerdings ist es üblich, dass nach einer Weile die Türen nicht mehr richtig schließen. Dabei werden die Geräte immer wieder thermisch bearbeitet. Ich verstehe das nicht. . . . . .
Es werden weiterhin 100% RT-Prüfungen an den Schnittstellen zwischen den Seitenwänden und dem Zylinderkörper durchgeführt – im Gegensatz zu den anderen Schnittstellen