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Wer ist für die Konstruktion der Halteösen für große Geräte verantwortlich? Ist es die Planungsgesellschaft, die Baufirma oder eine andere Einheit? Auf was beruht das?
Das muss dann die Entwicklungsabteilung sein, denn sie kennt die Struktur der Anlage sowie die Belastungspunkte. Menschen ohne Designkenntnisse können sich allein am Aussehen nicht orientieren.
Nicht unbedingt, es hängt von den Anforderungen des Auftraggebers ab. Manchmal wird es von einem Entwicklungsunternehmen entworfen, manchmal von einer Hebeunternehmung
Sicherlich ist es die Aufgabe des Herstellers der Ausrüstung, das Design zu erstellen, doch der Ausführende muss einen Hebeplan liefern, damit der Entwerfer anhand dieses Plans die Positionen der Halteösen festlegen kann.
Auf was beruht das? Es gibt keine Standards, und ohne vertragliche Verpflichtungen kann der Eigentümer auch nicht vorschreiben, wer diese Planung übernehmen soll.
Bei bereits durchgeführten Projekten gibt es technische Vereinbarungen – zwischen dem Auftraggeber, dem Generalunternehmer und dem Entwickler. Zudem habe ich vor Ort gesehen, dass viele Hersteller von Turbinen keine Halterungen entworfen haben; stattdessen haben die Montagefirmen selbst die Halterungen berechnet. Diese Lösungen funktionieren erfolgreich – doch nicht alles basiert auf einer fundierten Grundlage.
Die Grundlage wurde gefunden. In den Vorschriften für stählerne Druckbehälter in der Petrochemieindustrie (SHT3074-2007), Abschnitt „7.10.1“, heißt es: „Die Planung der Haken für große Anlagen muss gemäß SH3515 von der Aufhängungsfirma durchgeführt werden.“ Die von der Planungsgesellschaft ausgewählten oder vom Hersteller mitgelieferten Hebevorrichtungen dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch die Hebeunternehmen bei der Montage vor Ort eingesetzt werden. ”In der offiziellen Definition heißt es: „Gemäß den Vorgaben von SHT3515 müssen die technischen Unterlagen für die Hebevorgänge (einschließlich der Berechnungen der Halteösen) von der Firma erstellt werden, die mit dem Heben beauftragt ist. Diese Unterlagen müssen außerdem vom leitenden Ingenieur dieser Firma genehmigt werden.“ Die Entwicklungsstelle des Behälters verfügt weder über die Qualifikationen noch über die Technologie für das Heben. Für spezielle Geräte kann die Hebeunternehmen auf der Grundlage des Hebeplans Anforderungen an das Design- und Herstellungsunternehmen des Behälters stellen, was die Installation von Halterungen betrifft (einschließlich Materialien, Konstruktion, Ausrichtung und technische Anforderungen für Halterungen, Heckheber sowie Verstärkungselemente). Erst nachdem das Designunternehmen bestätigt hat, dass dies die Nutzung des Behälters nicht beeinträchtigt, wird mit der Installation der Halterungen oder Hebeelemente begonnen. ”Daraus geht hervor, dass dies mit dem übereinstimmt, was Sie vor Ort gesehen haben.
Von den Einheiten für Design, Herstellung und Montage durch Verhandlung gelöst
Der Bauunternehmer ist für die Auswahl verantwortlich, der Hersteller fertigt und montiert
Die Wahl der Firma für den Aufzug der Struktur und des Standorts sollte am besten von dieser Firma übernommen werden. Das Entwicklungsunternehmen zeichnet es höchstens nach den Vorgaben des Hebeunternehmens auf die Pläne, damit es zusammen mit dem Gerät selbst im Herstellerwerk hergestellt werden kann. Wenn sowohl die Auswahl als auch der Standort vom Entwurfsbüro festgelegt werden, entspricht das Ergebnis nicht unbedingt den Wünschen der Montagefirma und ist möglicherweise nicht einfach in der Anwendung.
Die Installationsfirma schlägt die Konstruktion der Halteösen sowie das detaillierte Ausführungskonzept vor, wobei der Auftraggeber die Planungsfirma beauftragt, dies zu überprüfen.
Sicherlich ist es die Planungseinheit. Wenn es eine andere Einheit wäre, würde sie dann die lokalen Spannungen an den Schweißösen berechnen? Kann er garantieren, dass nach dem Schweißen der Hängeösen die Gesamtbelastbarkeit der Anlage nicht beeinträchtigt wird? Nachdem die Planungsgesellschaft die Halterungen entworfen hat, gibt sie in den technischen Anforderungen an, wie diese Halterungen zu verwenden sind (z. B. Heben bei leerer Last, Hebewinkel usw.)
Man kann drei Aspekte in Betracht ziehen: Erstens das Entwicklungsunternehmen oder die Stelle, die die Pläne erstellt, zweitens können praktische Erfahrungen oder Standards herangezogen werden, und drittens können Vereinbarungen mit dem Kunden oder dem Entwicklungsunternehmen getroffen werden.
In NB/T47041 scheint es zu heißen, dass dies durch Absprache zwischen dem Entwicklungsunternehmen, dem Hersteller und dem Installationsunternehmen festgelegt wird.
Das Hebeunternehmen erstellt auf der Grundlage des Hebeplans ein Konzept; der Hersteller der Anlage kann anschließend die Anlage gemäß diesem Konzept vorab installieren
Die Ausrüstung wurde entworfen, aber man kennt die Bedingungen vor Ort, die Hebevorrichtungen sowie die Hebepläne nicht. Die konzipierten Haken erfüllen nicht unbedingt die tatsächlichen Anforderungen.
Bei allem muss man sich an Regeln halten; bei der Gestaltung muss man alles gründlich berücksichtigen – das ist unerlässlich. Die Verantwortung muss verteilt werden, jeder kümmert sich um seine eigenen Aufgaben. Die Planungsgesellschaft ist nur dafür verantwortlich, die Halteösen an der Ausrüstung anzubringen. Sie hat keine Pflicht, die Installation vor Ort zu berücksichtigen – das ist Sache einer anderen Abteilung.
Das Problem ist jetzt, dass die an den Ort des Einsatzes kommenden Halterungen, ohne Rücksicht auf deren Design durch den Entwerfer, nicht garantiert einsetzbar sind.