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Liebe Freunde: Bei der Herstellung von Druckbehältern der Klasse A2 muss, sofern die Prüfungen auf Schäden an Dritten übertragen werden, die Person, die für diese Prüfungen verantwortlich ist, über eine Qualifikation der Stufe II in den Bereichen RT und UT verfügen. Muss sie dann auch über Qualifikationen in den Bereichen PTH und MT verfügen?
Es ist notwendig, dass die Person, die für die Schadensfreiheitsprüfung verantwortlich ist, das von einem Dritten erstellte Prüfbericht unterschreibt, um dies zu bestätigen. Wenn sie nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, wie kann dann festgestellt werden, ob der Bericht den Anforderungen entspricht?
Danke, ich denke auch so, aber ich weiß nicht, woher das stammt? Es gibt Streitigkeiten unter den Kollegen
Auslagerung: Es wird nur ein Verantwortlicher ernannt. Von diesem Verantwortlichen werden zwei RTUT-Kriterien sowie mindestens 4 Jahre Erfahrung gefordert; es gibt keine zusätzlichen MTPT-Anforderungen
In den technischen Vorschriften für die Sicherheit von Spezialgeräten T SG07-2019, Seite 32, ist ausdrücklich festgelegt, dass Anforderungen nur an UT und RT gelten, während für die übrigen Geräte keine Anforderungen bestehen.
Das ist ein riesiger Bug. Normalerweise sind externe Dienstleister bei solchen Aufgaben nicht zulässig. Es gibt nur in Ausnahmefällen Gründe für die Inanspruchnahme externer Dienstleister: Erstens, wenn die eigene Abteilung die Aufgabe einfach nicht bewältigen kann. Der Verantwortliche für die Qualitätskontrolle muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und ist für die Qualität der Kontrollen verantwortlich; Zweitens, wenn tatsächlich keine Qualifikationen vorliegen, dann ist die für die Qualität zuständige Person, die die Arbeiten ausliefert, für die Qualität der Prüfungen verantwortlich. Der extern beauftragte Qualitätsverantwortliche muss die von der beauftragten Partei durchgeführte Qualitätskontrolle bewerten. Fehlt eine Zertifizierung, fehlt vermutlich auch die entsprechende Kompetenz, und es ist dann nicht möglich, die Qualität der Kontrollen zu bewerten. Allerdings besagt die Vorschrift nicht ausdrücklich, dass eine Zertifizierung unbedingt erforderlich ist.
Für PT und MT sind keine Qualifikationen erforderlich