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Nach NB/T47015 beträgt die minimale Aufbewahrungs Temperatur bei der Wärmebehandlung nach dem Schweißen für Fe-1-Materialien 600 °C, während sie für Fe-4-Materialien bei 650 °C liegt. Wie soll in diesem Fall mit Geräten der Klasse Fe-1 umgegangen werden, wenn sie zusammen mit Geräten der Klasse Fe-4 einer Wärmebehandlung unterzogen werden? Ich hoffe, dass Personen mit entsprechender Erfahrung antworten, am besten mit standardisierten Richtlinien oder Literaturbelegen. Vielen Dank!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von 15837357920 am 6.1.2019 um 16:03 bearbeitet. Gemäß der Norm NB/T47015:4.6.3.4 soll die Wertung auf hohem Niveau erfolgen – darf jedoch nicht über dem AC1-Wert eines der Materialien liegen. Die Norm legt die Mindesttemperatur fest: Natürlich wird eine höhere Temperatur gewählt, damit alle Anforderungen erfüllt werden.
Ich stimme zu, dass die in Standard 2# festgelegten Grenzwerte für die Wärmebehandlungs-Temperatur Mindestwerte sind. Solange die Temperatur nicht über der ac1-Linie liegt, reicht es aus, einen Temperaturbereich zu wählen, der beide Werte umfasst
Es handelt sich um Materialien aus zwei Kategorien, deren Wärmebehandlung nach dem Schweißen nicht im selben Ofen durchgeführt werden darf. Auch bei gleichen Materialien hängt die Wärmebehandlung im selben Ofen davon ab, ob das Verfahren ausreicht, um beide Produkte zu bearbeiten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zjq1962 am 7.1.2019 um 13:34 geändert. Die empfohlene Mindestisoliertemperatur für die beiden Geräte unterscheidet sich. Während bei Fe-1 eine Isoliertemperatur von 650 Grad möglich ist, sollte die entsprechende Isolierzeit kürzer sein als bei einer Temperatur von 600 Grad. Es wird nicht empfohlen, die Geräte im selben Ofen zu thermisch bearbeiten, es sei denn, ihre Wärmebehandlungsverfahren sind identisch. Die Wärmebehandlung ist letztendlich ein sehr wichtiger Prozess, den man nicht leichtfertig behandeln darf. Die Wärmebehandlungsrichtlinien beinhalten auch die Frage, ob eine Prozessbewertung ausreicht.