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Gemäß der Definition im Verzeichnis für Sondergeräte sind Druckbehälter geschlossene Geräte, die Gase oder Flüssigkeiten aufnehmen und einem bestimmten Druck ausgesetzt sind. Dazu gehören feste sowie mobile Behälter, bei denen der maximale Betriebsdruck 0,1 MPa (Geschwindungsdruck) oder mehr beträgt – bei Gasen und flüssigen Gasen – bzw. bei denen die maximale Betriebstemperatur höher ist als der Standardkochpunkt der Flüssigkeit. Zudem müssen diese Behälter ein Volumen von mindestens 30 Litern haben, wobei der innere Durchmesser (bei nicht kreisförmigen Querschnitten die größte geometrische Größe der Querschnittsgrenzen) mindestens 150 mm betragen muss; Gasflaschen, Flüssiggasflaschen und Flaschen mit Flüssigkeiten, deren Standardkochpunkt 60 °C oder niedriger ist, bei denen der Nennbetriebsdruck 0,2 MPa (Druck über dem Atmosphärendruck) oder mehr beträgt und dessen Produkt aus Druck und Volumen 1,0 MPa•L oder mehr beträgt ; Sauerstoffkammer. Unsere Firma kauft derzeit abnehmbare Plattenwärmeübertrager mit einer Betriebsdruck von jeweils 1,2 MPaG und 0,6 MPaG. Die Ein- und Auslassdurchmesser liegen beide über 300. Nach den Berechnungen sollten es sich dabei um Druckbehälter handeln. In der Vorschrift TSG21 wird jedoch in Punkt 1,5(5) festgelegt, dass Plattenwärmeübertrager nicht für die Anwendung nach den Vorgaben von TSG21 geeignet sind. Ob ein Plattenwärmeaustauscher daher als Druckbehälter gilt.
Siehe TSG21-2016, Abschnitt 1.5(5): Plattenwärmeübertrager sind nicht anwendbar.
Es handelt sich um Druckbehälter, die jedoch nicht unter die Vorschriften von TSG21 fallen. Sie müssen daher nicht überwacht oder gemeldet werden
Genauer ausgedrückt: Behälter, die nicht unter die Vorschriften für Behälter fallen. Alles, was der Definition von Druckbehältern entspricht, ist ein Druckbehälter.
Danke an die erfahrenen Kollegen oben für ihre Ratschläge. :Händedruck