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Kann der Entwerfer eine Nachhitzbehandlung selbst durchführen?

2019-01-08View Original

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Wie im Titel erwähnt, erfordern die Standardvorschriften für Behälter keine Wärmebehandlung. Kann der Entwerfer eine solche Wärmebehandlung eigenständig vornehmen?
Reply #22019-01-08
Das sollte möglich sein! Das entspricht einer Erhöhung der Anforderungen an das Design!
Reply #32019-01-08
Alle technischen Anforderungen werden vom Entwerfer festgelegt. Die Standards sind nur die Mindestanforderungen.
Reply #42019-01-08
Natürlich, der Entwerfer kann theoretisch alle Anforderungen stellen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder diese sogar übertreffen.
Reply #52019-01-08
Natürlich ist das möglich. Die Standards sind die grundlegendsten Anforderungen – als Designer kann man je nach Bedarf gerne weitere Anforderungen hinzufügen, die über die Standards hinausgehen
Reply #62019-01-08
Der Entwerfer kann zusätzlich hinzufügen, solange der Anteil die Vorgaben der Normen nicht unterschreitet. Aber in der Regel wird mit dem Eigentümer besprochen, es werden nicht ohne Grund eigenmächtig Zusatzkosten hinzugefügt.
Reply #72019-01-08
Der Entwerfer kann zusätzlich hinzufügen, solange der Anteil die Vorgaben der Normen nicht unterschreitet. Aber in der Regel wird mit dem Eigentümer besprochen, es werden nicht ohne Grund eigenmächtig Zusatzkosten hinzugefügt.
Reply #82019-01-08
Es muss je nach Bedeutung der von Ihnen entworfenen Anlage entschieden werden – schließlich erhöht die Wärmebehandlung den Kostenrahmen der Anlage. Bei einigen Geräten muss man auch die zusätzlichen Risiken durch Wärmebehandlung berücksichtigen.
Reply #92019-01-09
Natürlich, der Entwerfer kann theoretisch alle Anforderungen stellen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder diese sogar übertreffen. Aber ich denke, das ist nicht notwendig, solange die Sicherheit gewährleistet ist und alle Normen eingehalten werden. Warum Ressourcen verschwenden und Kosten erhöhen!
Reply #102019-01-09
Die Standards stellen lediglich die Mindestanforderungen dar; sie legen fest, dass die Wandstärke von verschiedenen Materialien einen bestimmten Wert erreichen muss, insbesondere bei Behältern für äußerst gefährliche Stoffe. In vielen Fällen muss der Entwerfer je nach konkreter Situation selbst entscheiden.
Reply #112019-06-11
Ja, aber wenn jemand dich fragt, musst du den Grund erklären. Sonst entsteht Verschwendung.
Reply #122019-06-11
Wärmebehandlung ist eine sehr praktische Tätigkeit. Wenn Entwerfer mit Wärmebehandlung nicht vertraut sind, sollte man vorsichtig sein und keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen

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