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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Dämonen bekämpfen und Böses beseitigen am 28.1.2019 um 10:21 bearbeitet. Kürzlich gab es einige Geräte, die nicht besonders groß waren und aus hochfestem Stahl sowie Chrom-Molybdän-Stahl hergestellt wurden. In den Plänen wurde vorgeschrieben, dass eine Schadensfreiheitsprüfung mindestens 24 Stunden nach dem Schweißen durchgeführt werden muss. Jetzt schlagen die Ingenieure in den Fertigungsstätten vor, kontinuierlich zu arbeiten – mit eng abgestimmten Arbeitsabläufen. Sobald das Schweißen abgeschlossen ist, geht das Material direkt in den Wärmebehandlungsofen. Dadurch diffundiert das Wasserstoffgas heraus, wodurch das Entstehen von Verzögerungsrissen verhindert wird. Die Herstellungsanforderungen schreiben vor, dass nach 24 Stunden ab Abschluss des Schweißens eine nicht zerstörerische Prüfung durchgeführt werden muss. Denn sie haben ausgerechnet, dass das Schweißen und die Wärmebehandlung tagsüber erledigt werden können, woraufhin die Prüfstelle abends sofort Röntgenprüfungen durchführen kann. Wenn 24 Stunden vergangen sind, ist es bereits Tag – und zu dieser Zeit kann keine Schadensprüfung durchgeführt werden. Man muss bis zum Abend warten, was insgesamt einen ganzen Tag Verzögerung bedeutet. Es ist nicht vorteilhaft für die Fertigungsstätten, den Zeitplan einzuhalten. Der Hersteller gibt an, dass die Qualität gewährleistet ist: Unmittelbar nach dem Schweißen wurde eine Wärmebehandlung durchgeführt, wodurch das Wasserstoffgas entweichen konnte. Dadurch wird das Entstehen von Verzögerungsrissen verhindert – es ist daher nicht notwendig, noch 24 Stunden zu warten. Was denkt ihr alle darüber?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Dämonen bekämpfen und Böses beseitigen am 28.1.2019 um 10:33 bearbeitet. @15837357920 @ Wen Bing @ niat8888 @taozb
Bei Rissen mit Verzögerung sollte man dennoch nach 24 Stunden mit dem Entwickler sprechen. Kann man tagsüber keine zerstörungsfreie Prüfung durchführen? Gibt es keinen Prüfraum?
In GB/T150.4-2011 ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine Schadensfreiheitsprüfung nach 24 Stunden durchgeführt werden muss.
Ja. Die Herstellung geht davon aus, dass das Wasserstoffgas verschwunden ist – es ist daher nicht notwendig, 24 Stunden zu warten
Die Herstellung geht davon aus, dass das Wasserstoffgas verschwunden ist – es ist daher nicht notwendig, 24 Stunden zu warten
Man darf die Standards nicht verletzen, sonst wird es auch vom Prüflabor nicht genehmigt
Ja. Solche Anforderungen sind schwer für das Design und die Inspektionsbehörde zu überzeugen.
Laut dem Hersteller erfolgt zunächst die Wärmebehandlung und danach die nicht zerstörerische Prüfung? Dann sollte man ihren Anforderungen zustimmen – nach der Wärmebehandlung kann eine Schadensfreiheitsprüfung durchgeführt werden. Falls jedoch eine Nachbesserung notwendig ist, muss nach dieser Nachbesserung erneut eine vollständige Wärmebehandlung erfolgen.
Bei Behältern aus solchen Materialien ist es verständlich, wenn das Schweißen kontinuierlich durchgeführt wird. Doch wenn die Designpläne sowie die geltenden Standards geändert werden, um den Zeitplan einzuhalten, dann ist eine Gewährleistung der Qualität sicherlich schwierig!
Laut dem Hersteller erfolgt zunächst die Wärmebehandlung und danach die nicht zerstörerische Prüfung? Ja. Und es müssen auch nicht 24 Stunden warten. Nach der Wärmebehandlung wird eine zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt.
1. Als Designer würde man das auf keinen Fall zustimmen – es handelt sich offensichtlich um eine Verletzung der Vorschriften. 2 Welche theoretische Grundlage gibt es für solch zuversichtliche Versprechen?
Bei den zuvor verwendeten Geräten aus hochfestem Stahl und Chrom-Molybdän-Stahl war es erforderlich, nach einer Entwässerungsbehandlung erst nach 24 Stunden – oder sogar 36 oder 48 Stunden – eine nicht zerstörerische Prüfung durchzuführen. Um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Wenn zur Erhöhung der Produktionskapazität die Schadensfreiheitsprüfung vorgezogen wird, muss im Falle von Verzögerungsrissen nachbearbeitet werden. Dabei ist eine erneute Wärmebehandlung notwendig, was möglicherweise nicht lohnenswert ist.
Es wird mit solcher Entschlossenheit versichert, dass es keine Probleme geben wird. Sieht sehr zuversichtlich aus.
Sie sind der Ansicht, dass das Wasserstoffgas sich bereits ausgebreitet hat, wodurch es zu keiner Verzögerung des Risswachstums kommt. Sieht sehr zuversichtlich aus.
Eine Wärmebehandlung unmittelbar nach dem Schweißen des Behälters ist fast nicht durchführbar, es sei denn, es handelt sich um den letzten Schweißnahtverband, bei dem eine lokale Wärmebehandlung unmittelbar nach dem Schweißen durchgeführt wird.
Die Aussagen des Herstellers sind nicht überzeugend!
Die Aussagen des Herstellers sind nicht überzeugend!
Das kann man in Ruhe besprechen – ob sie irgendwelche Tricks haben oder bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Man kann von ihnen lernen lassen und die Technikabteilung zur Entscheidungsfindung heranziehen. Es ist außerdem notwendig, die schriftliche Zustimmung der Entwickler zu erhalten.
Es ist auch gerechtfertigt, gegen die Vorschriften zu verstoßen – man findet das schließlich nicht gut. Handelt es sich dabei einfach nur um Verzögerungsrisse durch Wasserstoff? Die Standards wurden schließlich aus bitteren Erfahrungen entwickelt