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In den Vorschriften für Behälter ist festgelegt: Bei Druckbehältern, bei denen aus konstruktiven Gründen keine Inneninspektion durchgeführt werden kann, müssen die berechneten Wandstärken sowie die Anforderungen an regelmäßige Inspektionen während der Nutzung angegeben werden; Hier habe ich zwei Fragen: 1. Muss bei einem Zustand ohne Korrosion die berechnete Dicke angegeben werden? 2. Wenn die berechnete Dicke angegeben werden soll, wird manchmal aus Gründen der Verstärkung durch Öffnungen ein Überschuss an Dicke verwendet, der zur Verstärkung dient. Dadurch kann die minimale erforderliche Dicke größer sein als die berechnete Dicke. In solchen Fällen kann man die berechnete Dicke weglassen und stattdessen nur die minimale erforderliche Dicke angeben – ist das möglich?
1. Im Fall von keinem Korrosionsschaden ist es nicht notwendig, die berechnete Dicke anzugeben. 2. Angabe der minimal erforderlichen Dicke, möglich.
Die berechnete Dicke der Hülle darf nicht wörtlich verstanden werden; es muss die minimale Dicke berücksichtigt werden, die nach Erfüllung der Anforderungen an Verstärkungen und Unterlagen erforderlich ist. Daher muss auch ohne Korrosion – und dabei wird nur eine gleichmäßige Korrosion auf den Vorsprüngen berücksichtigt, während es noch viele weitere Formen der Korrosion gibt – die berechnete Dicke (die Mindestdicke) angegeben werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass das Gerät während seiner vorgesehenen Nutzungsdauer sicher eingesetzt werden kann.
Da eine Inspektion des Inneren der Anlage nicht möglich ist, lässt sich nicht feststellen, inwieweit es zu Korrosion kommt. Selbst wenn keine Korrosion vorliegt, können andere Schäden wie Abnutzung auftreten. Um während der Wartungsarbeiten einen Referenzwert für die Wandstärke zu haben und den Zustand der Anlage effektiv überwachen zu können, muss auch in Fällen ohne Korrosion die berechnete Wandstärke angegeben werden. 2. Es ist zulässig, die minimale erforderliche Dicke anzugeben; im Grunde hat das denselben Effekt wie die Angabe der berechneten Dicke.
1. Auf dem Muster sollte die berechnete Dicke angegeben sein. 2. Die aus dem Muster ermittelte Berechnungsdicke bedeutet nicht, dass das Gerät weiterhin verwendet werden kann, solange die tatsächlich gemessene Dicke mindestens der berechneten Dicke entspricht.
Die Vorschriften verlangen hier, dass Sie den Zweck der Berechnung der Dicke angeben, um die Überwachung der Gehäusedicke zu erleichtern. Sie können die zu berechnende Dicke angeben und in den Anforderungen an die regelmäßigen Prüfungen festlegen, dass in der Nähe der Verstärkungsöffnungen die Dicke mindestens dieser Wert betragen muss.