Ich habe ein paar Fragen zu Kesseln
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1. Muss bei umfangreichen Reparaturen an Kesseln immer die ursprüngliche Planungsgesellschaft wieder Entwurfsdokumente erstellen? Ich habe gehört, dass bei dem Austausch von Hauptdampfrohren mit einem Durchmesser von über 273 mm neue Konstruktionsunterlagen erstellt werden müssen. Muss dann auch für alle anderen Arten von umfangreichen Reparaturen die ursprüngliche Planungsfirma wieder neue Konstruktionsunterlagen erstellen? Oder können alle Unternehmen mit Qualifikationen für die Entwürfe von Kesseln das? 2. Erhöhung der Anzahl der Überhitzerrohre – Muss das Entwurfsdokument vom ursprünglichen Planungsbüro stammen, oder reicht es aus, wenn es von einem Unternehmen mit Qualifikationen für die Planung von Kesseln erstellt wird? Nach der Definition von Umbauten in den Vorschriften für die Sicherheitstechnische Überwachung von Kesseln gilt das wohl nicht, aber ich denke, man sollte dafür auf jeden Fall jemanden beauftragen, der das entwirft. 3, Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von Kesseln 5.4.1.1(2): Austausch von mehr als 50 % der gesamten Heizflächen. Unter „gesamter Satz“ sind hier wohl der Dampferzeuger, der Überhitzer, die wassergekühlten Wände usw. zu verstehen – also jeweils ein eigenständiger Satz2. Die Erweiterung der Heizflächen stellt eine Veränderung in der Struktur der druckbelasteten Komponenten dar und muss daher als Umbau betrachtet werden.
3. Die gesamte Anzahl der Heizflächen wird in den Entwürfen festgelegt. Wenn beispielsweise der Kondensator in mehrere Gruppen unterteilt ist, muss jede Gruppe separat berechnet werden.