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Ich habe ein paar Fragen zu Kesseln

2019-01-29View Original

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1. Muss bei umfangreichen Reparaturen an Kesseln immer die ursprüngliche Planungsgesellschaft wieder Entwurfsdokumente erstellen? Ich habe gehört, dass bei dem Austausch von Hauptdampfrohren mit einem Durchmesser von über 273 mm neue Konstruktionsunterlagen erstellt werden müssen. Muss dann auch für alle anderen Arten von umfangreichen Reparaturen die ursprüngliche Planungsfirma wieder neue Konstruktionsunterlagen erstellen? Oder können alle Unternehmen mit Qualifikationen für die Entwürfe von Kesseln das? 2. Erhöhung der Anzahl der Überhitzerrohre – Muss das Entwurfsdokument vom ursprünglichen Planungsbüro stammen, oder reicht es aus, wenn es von einem Unternehmen mit Qualifikationen für die Planung von Kesseln erstellt wird? Nach der Definition von Umbauten in den Vorschriften für die Sicherheitstechnische Überwachung von Kesseln gilt das wohl nicht, aber ich denke, man sollte dafür auf jeden Fall jemanden beauftragen, der das entwirft. 3, Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von Kesseln 5.4.1.1(2): Austausch von mehr als 50 % der gesamten Heizflächen. Unter „gesamter Satz“ sind hier wohl der Dampferzeuger, der Überhitzer, die wassergekühlten Wände usw. zu verstehen – also jeweils ein eigenständiger Satz
Reply #22019-05-07
Es reicht aus, wenn die Bauarbeiten von Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Nach dem ursprünglichen Plan bauen. Aber es muss bei der Prüfstelle gemeldet werden
Reply #32019-06-10
1. Für Umbauten sind Entwurfsdokumente von zertifizierten Einrichtungen erforderlich; bei größeren Reparaturen sind diese nicht notwendig.
2. Die Erweiterung der Heizflächen stellt eine Veränderung in der Struktur der druckbelasteten Komponenten dar und muss daher als Umbau betrachtet werden.
3. Die gesamte Anzahl der Heizflächen wird in den Entwürfen festgelegt. Wenn beispielsweise der Kondensator in mehrere Gruppen unterteilt ist, muss jede Gruppe separat berechnet werden.
Reply #42019-06-10
Der Kessel verfügt nicht über eine Zulassung für die Konstruktion; die Konstruktion des Kessels wird von dem Unternehmen erstellt, anschließend werden die Pläne den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt.

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