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Es handelt sich um ein Gerät vom Typ 15CrMoR. Gemäß den Anforderungen von GB/T150 muss nach dem Schweißen eine Wärmebehandlung durchgeführt werden. Wie viel MPa sinkt dabei die Zugfestigkeit des Materials bei jeder Wärmebehandlung?
Ich übernehme das selbst – dieses Problem ist für die Designer ziemlich wichtig. Ich hoffe, dass wir das Problem klarer verstehen können. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Experten eine Antwort geben!
1. Es gibt keine Statistiken zum Ausmaß des Rückgangs der Materialstärke nach der Wärmebehandlung; ich habe danach nicht gesucht. 2. Für Einzelfälle kann ein Fall erstellt werden, um die Ergebnisse der Probenanalyse zu betrachten. 3. Für die Entwerfer gibt es Vorbilder, auf die sie sich beziehen können: 3.1. Im Herstellungsprozess finden drei Wärmebehandlungen statt, wobei maximal 2 Nachbearbeitungswärmebehandlungen zulässig sind. 3.2. Zwei weitere Reparaturen sind während der Nutzung durch den Benutzer möglich. 4. Nach den oben beschriebenen 5 Wärmebehandlungen bleibt die Festigkeit des Materials weiterhin über dem zulässigen Spannungswert
Die Wärmebehandlung nach dem Schweißen verringert die Steifigkeit des Schweißnähten sowie des Grundmaterials, doch es ist schwierig, einen genauen Wert dafür anzugeben. Dies betrifft hauptsächlich die Kontrolle bei der Bewertung der Rohmaterialien und des Schweißverfahrens in der Anfangsphase. Man muss diesen Prozess berücksichtigen und Anforderungen an eine simulierte Nachbehandlung nach dem Schweißen stellen, um sicherzustellen, dass das Grundmaterial sowie die Schweißnaht den Anforderungen entsprechen. Wenn man es nicht anspricht, entstehen große Risiken – man sollte es daher im Voraus in den Fokus rücken.
Bei den derzeitigen Geräten zur Wärmebehandlung stellt die Auswahl der geeigneten Wandstärken ohne entsprechende Parameter eine große Herausforderung für die Entwerfer dar. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Experten aus der Branche der Wärmebehandlung Anleitung geben könnten
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fzujunru am 2019-2-2 14:07 bearbeitet. Die Perspektive der Frage des Posters ist ziemlich neu. Behälter aus 15CrMoR müssen nach dem Schweißen einer Wärmebehandlung unterzogen werden. Gemäß den Vorgaben von 150.4 müssen Schweißproben hergestellt werden. Diese Proben müssen zusammen mit dem Behälter der Wärmebehandlung unterzogen werden. Dabei darf die Zugfestigkeit der Proben nicht unter den in den Vorschriften festgelegten Wert für das Grundmaterial fallen. Tatsächlich bleibt der zulässige Spannungspegel unverändert, egal wie sehr die Wärmebehandlung die Zugfestigkeit des Materials beeinflusst.
Zweck der Wärmebehandlung nach dem Schweißen ist es, die Restspannungen in der Schweißnaht zu beseitigen. Die Temperatur liegt in der Regel bei etwa 600 °C. Bei 15CrMoR erfolgt die Lieferung in der Regel in der Form von Normalisierung + Aushärtung. Die Wärmebehandlung nach dem Schweißen entspricht somit einer weiteren Aushärtung des Grundmaterials. Theoretisch sollte sich die Zugfestigkeit des Grundmaterials nicht verändern.
Was Lz’s Frage angeht, ist Punkt 3 sehr wichtig – doch es handelt sich dabei lediglich um eine Vorgabe bezüglich der Anzahl der Wärmebehandlungen. Was die genaue Auswirkung jeder einzelnen Wärmebehandlung auf die Eigenschaften des Materials betrifft sowie welche Werte dabei entstehen, so habe ich dazu bisher keine Informationen gefunden
Im Inland gibt es im Grunde keine Forschung in diesem Bereich, geschweige denn etablierte Normen
Wie sieht es eigentlich mit der simulierten Wärmebehandlung nach dem Schweißen aus? Ausländische Standards stellen in dieser Hinsicht höhere Anforderungen. Im Inland scheine ich keine klaren Vorgaben gefunden zu haben, aber für wichtige Geräte sollten solche Vorgaben vorhanden sein. Soweit ich weiß, führen große Hersteller bei Behältern mit dicken Wänden, Behältern aus CrMo-Stahl sowie Behältern aus hochfestem Stahl eine simulierte Nachbehandlung nach dem Schweißen durch. Wenn die theoretischen Vorgaben für die Wärmebehandlung sowie die Anzahl der Wärmebehandlungen berücksichtigt werden, dann sollte innerhalb des Bereichs der simulierten Nachwärmebehandlung darauf nicht geachtet werden. Falls diese Grenzen überschritten werden, könnte es Probleme geben. Sowohl ausländische Materialien als auch ausländische Standards müssen bei der Konstruktion ausdrücklich angegeben werden. Bei inländischen Materialien bin ich mir jedoch nicht sicher, ob es entsprechende Standards und Vorschriften gibt – schließlich kenne ich die Herstellungsverfahren dort nicht so gut. Ich hoffe, jemand mit mehr Erfahrung kann mir dazu etwas erklären.