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Wie viele Exemplare der Auslieferungsunterlagen für Druckbehälter sollten es geben? Gibt es irgendwelche Vorschriften mit klaren Anforderungen?
Die Herstellerdokumente sind die Geburtsuntersuchungsbescheinigungen, eine pro Gerät! Es kann kopiert werden!
Was soll ich tun, wenn ich eine Kopie haben möchte? Gibt es dabei irgendwelche festgelegten Vorschriften?/
Wie ein Geburtszeugnis für ein Kind! Das Krankenhaus erhält eine Kopie (vom Hersteller), eine weitere muss dem Nutzer gegeben werden!
**Die Überwachungsbehörden werden auch keine zusätzlichen Unterschriften geben! 1 Gerät, 2 Sets!
Jedes Produkt stellt dem Benutzer ein Exemplar zur Verfügung und archiviert ein weiteres. Die Inhalte der Archivdaten sind umfangreicher, die Herstellerdaten erfüllen die Spezifikationsanforderungen.
In dem Vertrag kann die gewünschte Anzahl angegeben werden.
Unsere Firma stellt dem Kunden für jedes Produkt eine Ausgabe der Verkaufsunterlagen zur Verfügung und behält eine weitere Ausgabe als Archiv auf.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kusimura am 19.02.2019 um 08:19 bearbeitet. In den geltenden Standards gibt es keine spezifischen Anforderungen; in der Regel werden diese im Vertrag festgelegt – einschließlich der Anzahl sowie der Form der Dokumente. In der Regel wird verlangt, dass es ein Originaldokument gibt und N Kopien. N hängt von den Anforderungen des Eigentümers/Kunden ab. Mindestens 2 oder 3 Stücke, maximal 5 oder 6 Stücke – es gibt auch solche, die mehr als ein Dutzend haben möchten. Dazu gehören die Papierversion, die elektronische Version usw. Die elektronische Version ist in Form von Word, PDF, DWG usw. verfügbar; bei der Erstellung von 3D-Modellen sind zudem spezifische Programme erforderlich. Gleichzeitig werden auch für die elektronische Version klare Anforderungen an die zu verwendende Version des Öffnungsprogramms gestellt.
Die Prüfzertifikate werden in der Regel in drei Exemplaren ausgestellt: Ein Exemplar wird vom Prüflabor aufbewahrt, ein weiteres von dem Hersteller selbst, und das dritte Exemplar wird zusammen mit den Lieferunterlagen an den Kunden übergeben. Mehrere Auslieferungsunterlagen, gesetzlich nicht vorgeschrieben. In den eigenen Systemen der Hersteller gibt es in der Regel entsprechende Anforderungen.
**Welches Wort hat die Aufsichtsbehörde unterschrieben? Nie gesehen.