Verständnis des Gesetzes über die Sicherheit von Sondergeräten
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von kareale88 am 4.3.2019 um 12:38 bearbeitet. In dem Gesetz über die Sicherheit von Spezialgeräten gibt es mehrere Einheiten – verstehe ich das richtig? Bitte um Rat von Fachleuten: Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Sicherheit von Spezialgeräten ist die **Behörde für die Überwachung der Sicherheit von Spezialgeräten**, eine Abteilung der **Behörde** ; Überwachungs- und Prüfinstitute, regelmäßige Prüfinstitute: Bezeichnet die Behörden für Kesselprüfung ; Prüfungsstelle: Bezeichnet eine Einrichtung für zerstörungsfreie Prüfung ;Prüfinstanz: Spezialprüfungsamt (in den meisten Fällen)
Prüfinstanz: Schadensfreiheitsprüfungsstelle oder Spezialprüfungsamt
Sehr verständlich! Wer etwas nicht versteht, kann es gerne noch einmal fragen.