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Ich habe eine Frage zur Normierung: In den „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemieanlagen“ (GB50160-2008) gilt in Paragraf 9.3.3, dass Leitungen für brennbare Gase, flüssige Kohlenwasserstoffe, brennbare Flüssigkeiten sowie brennbare Feststoffe an den folgenden Stellen mit Entstörungsanlagen ausgestattet werden müssen: 3 Die Pumpen der Leitungen sowie die dauerhaften Filter und Dämpfer an der Pumpeneingangsstelle. Ich frage Sie alle: 1. Bezieht sich der dauerhafte Filter am Pumpeneingang, der hier erwähnt wird, auf den Filter der zuvor besprochenen Rohrleitungspumpe? Oder bezieht es sich auf die Filter aller Pumpen, einschließlich Rohrleitungspumpen? 2. Bezieht sich die elektrostatische Erdung auf Flanschbrücken oder auf eine separate Erdung?
Alle Pumpen sind separat geerdet; brennbare Stoffe erzeugen durch Filter statische Elektrizität
Aber bei der Planung haben die verschiedenen Planungsbüros keine separate Erdung vorgesehen!
Ja, im Grunde gibt es das in der Gestaltung nicht, aber es gibt Vorschriften in den Petrochemievorschriften, und auch Experten, die Unternehmen inspizieren, bringen dieses Thema zur Sprache.
Hallo! Welche spezifische Vorschrift im Bereich der Petrochemie meinen Sie genau? Das Problem mit der separaten Erdung wurde ebenfalls bei einer externen Überprüfung angesprochen, aber ihre Begründung war doch dieser 50160, oder? !
Die Petrochemik-Vorschriften sind genau das – allerdings gibt es jetzt die Version von 2018
In den Vorschriften für die statische Entladung in der Petrochemieindustrie wird anscheinend auch auf das Problem der statischen Entladung bei Filtern eingegangen
Ich persönlich denke, es gilt für alle Pumpen. Erden bedeutet, direkt mit dem Erderdungsleiter verbunden zu sein. . . . Eine Brückenschaltung ist im Grunde eine Maßnahme zur Entstörung. Da es bereits erwähnt wurde, sollte sich „Erden“ auf das Erste beziehen.
Filter befinden sich in der Regel in den Eingangsleitungen – wie soll hier die Erdung erfolgen?