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Die Firma hat zwei 10-mm-starke Q345R-Platten gekauft, die als Luftspeicher verwendet werden sollen – der Typ I oder II. Auf der Materialbeschreibung der Stahlplatten ist die UT-Prüfung angegeben. Standard: GB/T2970. Prüfungsstufe: Klasse III. Prüfergebnis: Jede Platte ist einwandfrei. Ich möchte wissen, ob diese Stahlplatte oder die Materialbeschreibung verwendbar sind und welche Gründe dafür vorliegen. In Tabelle 3 mit dem Wert 150,2 sowie in der neuen Normregelung 2.2.1.4 wird darauf nicht eingegangen. Und dann gibt es noch die UT-Prüfung – manche Stahlwerke geben sie an, andere wiederum nicht. Warum ist das so?
Ultraschallprüfung von Stahlplatten, die den Anforderungen von Abschnitt 6.6 der Norm GB/T713 entsprechen. Ob bei der Auslieferung der Stahlplatten eine Defektsuche durchgeführt werden muss, muss vom Besteller im Vertrag klar geregelt werden. Sie stellen einfach nur Gasspeicher her, da gibt es keinerlei Probleme.
Platten, bei denen eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt wurde, sind besser – sie eignen sich problemlos für Lufttanks.
Solange die Norm 713 erfüllt ist, gibt es kein Problem mit dem Bau von Luftspeichern!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fzujunru am 21.03.2019 um 14:14 bearbeitet. Es handelt sich dabei um 10 verschiedene Dicken. Laut GB150 ist eine „Prüfung der Rohmaterialien“ nicht erforderlich. Wenn es sich um Stahlplatten vom Typ GB713 handelt, gibt es für diesen Typ keine Pflicht zur Prüfung der Rohmaterialien. Es steht lediglich fest, dass die Vertragsparteien selbst entscheiden können, ob eine Prüfung durchgeführt wird oder nicht. Vielleicht hat das Stahlwerk einfach einen zusätzlichen Prüfpunkt hinzugefügt