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Diesen Beitrag hat zuletzt kareale88 am 26.03.2019 um 09:34 bearbeitet. Datei: bg4.png【Jeden Tag eine Frage】【Version für den Austausch von Informationen zu stationären Anlagen… Frage Nr. 85】26. März 2019. Die Fragen wurden aus dem Buch NB/T 47041-2014 „Turmbehälter“ übernommen. Falls es Unstimmigkeiten gibt, bitte teilen Sie diese mit. Gute Vorschläge sind ebenfalls willkommen – es werden Belohnungen angeboten. ........................................................................... Antworten (Einzelwahl, Einzelwahl, Einzelwahl) – Bitte tragen Sie diese in der jeweiligen Reihenfolge ein. Belohnungsregeln: Für die Teilnahme gibt es 1 Vermögenspunkt, für jede richtige Antwort 3 Vermögenspunkte – insgesamt maximal 10 Vermögenspunkte. ........................................................................... 1. Sowohl die Entwicklungs- als auch die Herstellungsstelle müssen die entsprechenden Unterlagen (mit Datum) gemäß den Vorschriften aufbewahren. A, 7 Jahre ; B, 10 Jahre ; C. Im Zeitraum der vorgesehenen Nutzungsdauer ; --------------------- 2. Die Gesamtzeichnung der Türmtanks, die unter die Regelungen der „TSG 21-2016“ fallen, muss mit dem Siegel zur Genehmigung des Designs von Sondergeräten versehen sein. () A、Richtig ; B, Falsch ; --------------------- 3. Der Risikobewertungsbericht, den das Entwicklungsunternehmen an die Nutzer von Turmbehältern ausstellt, muss den Anforderungen von Anhang F von GB150.1 entsprechen. () A、Richtig ; B, Falsch ; --------------------- Antwort 1: C (Ursprünglicher Text: Die Entwicklungsstelle muss alle Entwurfsdokumente während der vorgesehenen Nutzungsdauer des Turmbehälters aufbewahren.) ) 2, A 3, A【Diskussionsthread 29】Wann beginnt die 【vorgesehene Nutzungsdauer】 von Behälteranlagen? https://bbs.hcbbs.com/thread-2493012-1-1.html
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