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Sehr geehrte Experten, ich habe gerade mit der Arbeit begonnen und stieß vor Ort auf ein Problem: Am obersten Teil des Entlastungstanks der Dampfkessel gibt es einen Ablassöffnung mit einem Durchmesser von etwa 300, die direkt zum Dach des Kessels führt und in die Atmosphäre abführt. Kann man jetzt Ventile an der Auslassstelle hinzufügen? Gibt es festgelegte Vorschriften, die ich meinem Vorgesetzten vorlegen kann? Ich mache mir Sorgen um Sicherheitsunfälle. Ich halte es für nicht ratsam, etwas hinzuzufügen – schließlich können bei einem Kesselunfall oder bei einem Notablassvorgang die Flüssigkeiten direkt in den Ablassbehälter gelangen. Im Ablassbehälter gibt es keine Ventile, die rechtzeitig geöffnet werden könnten, und außerdem fehlt dort ein Sicherheitsventil. Deshalb darf nichts hinzugefügt werden. Große Meister
Man darf keine Ventile hinzufügen, sonst handelt es sich nicht mehr um einen Entlüftungsschacht.
Ich persönlich denke, dass man das nicht hinzufügen sollte, denn das Notentlastungswasser der Dampfkessel gelangt in das Regelentlastungssystem. Es gibt Ventile, die nicht rechtzeitig geöffnet werden können, und es fehlen Sicherheitsventile – dadurch könnte der Behälter explodieren.
Großer Meister, gibt es irgendwelche entsprechenden Vorschriften? Ich erinnere mich, dass der Lehrer in der Schule davon gesprochen hat, aber es gibt keine Unterlagen, die das belegen könnten.
Schauen Sie mal, mit was Ihre Markenbehälter verbunden sind. Im Allgemeinen erfolgt das Entleeren über aufgereihte Tanks. Diese Tanks entleeren kontinuierlich Wasser in festgelegten Intervallen – wie kann man da an den Entlüftungsöffnungen dieser Tanks Ventile anbringen? Wenn euer Vorgesetzter ständig wütend wird, könntet ihr ein Energieunternehmen beauftragen, ein Projekt zur Planung einer Regelung für die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Abgasen zu entwerfen.
Wenn nur Krise-Hydrophobizität hinzugefügt wird, kann man eine Ventil einbauen. Du machst einfach eine Kette, und das ist’s
Es ist nicht zulässig, sie hinzuzufügen – der fest installierte Erweiterungstank gehört nicht zu den Druckbehältern und wird daher nicht nach den Vorschriften für Druckbehälter verwaltet.