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Dieser Beitrag wurde zuletzt von oceanlike am 8.4.2019 um 08:59 bearbeitet. Ich habe die Berechnungen nach GB150 durchgeführt: Ein Behälter mit einer Massenströmung von 400 kg/h benötigt eine Sicherheitsventil mit einer Entlastungsleistung von ebenfalls 400 kg/h. Doch bei diesem Einführungsgerät wurde nur ein Sicherheitsventil mit einer Leistung von etwas über 100 kg/h sowie ein Einlassventil mit SIL-Zertifizierung verwendet. Ist es gemäß den europäischen Standards zulässig, die Entlastungsleistung des Sicherheitsventils des Behälters zu verringern, wenn das Einlassventil bei Überdruck automatisch geschlossen wird? Bitte geben Sie mir Rat
Zur Ergänzung: Es handelt sich um einen Druckschalter mit SIL-Zertifizierung, der über Kabel mit der Zufuhrventil verbunden ist. Wenn der Druckschalter aufgrund eines zu hohen Drucks auslöst, schließt sich das Ventil automatisch
Zunächst sollte der Sicherheitsventil entlastet werden, anschließend soll die Automatikschaltventil geschlossen werden
Diese Denkweise ist richtig, man sollte zunächst die Zufuhr einstellen. Gleichzeitig tritt der Sicherheitsventil in Aktion. Was die Entlastungsmenge des Sicherheitsventils angeht, können die ausländischen Standards von den inländischen abweichen; es gilt das Vorgehen des Entwurfsbüros.
Danke für die Hilfe. Aber man macht sich Sorgen, dass das Sonderuntersuchungsamt diese Vorgehensweise nicht anerkennt, schließlich unterscheidet sie sich von den nationalen Standards.
Angeregt durch https://bbs.hcbbs.com/forum.php?mod=viewthread&tid=1680101&page=1#pid22287436: Möglicherweise liegt es daran, dass die Druckquellen außerhalb des Druckbehälters liegen und zuverlässig kontrolliert werden können. Deshalb werden Druckschalter sowie Absperrventile als zuverlässige Steuervorrichtungen eingesetzt – wodurch eine sehr geringe Entlastungsmenge zulässig ist.
Es hängt vom Risikoniveau des Mediumlecks ab – als Orientierung dient die kombinierte Bewertung nach Hazop und LOPA