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Derzeit gibt es einen vertikalen Trenner, bei dem das Medium Erdgas ist. Der Designdruck beträgt 9,0 MPa und der Durchmesser liegt bei DN800. Laut den Anforderungen ist eine Überprüfung bei 100 % RT erforderlich, und bei Anschlussnahtverbindungen mit einem Durchmesser größer als DN80 muss zusätzlich eine UT-Überprüfung durchgeführt werden. Der Hersteller schlägt nun vor, dass für Anschlussnahtverbindungen im Bereich DN80–200 keine UT-Überprüfung mehr notwendig ist – kann das genehmigt werden? ; Außerdem ist die RT-Prüfung der Umfangsschweißnähte an Anschlüssen mit DN50 und darunter sowie an Schweißflanschen schwierig – kann diese entfallen?
Nein, schaust du nicht darauf, wenn du den Vertrag aufstellst? Wenn es einmal eingebunden ist, kann man es doch nicht mehr ändern – kann der Kunde das wieder rückgängig machen?
Fehlende Ausrüstung ist kein Grund – Einfügestutzen mit einem Durchmesser von über 3 Zoll stellen kein Problem für UT dar. Wenn der Hersteller UT nicht durchführen kann, dann wird RT verwendet. Anschlussflansche mit einem Durchmesser von unter 2 Zoll haben kein Problem – es sind nur zu viele Teile nötig
Viele Fabriken verhalten sich so: Sie erwähnen es nicht bei der Ausschreibung, machen es aber nach Erhalt der Bestellung schwierig.
UT hat keine Geräteprüfung, ausgelagert. . Schweißnähte mit kleinem Rohrdurchmesser bei Überschneidung stellen kein Problem dar.
Es gibt keine Prüfgeräte – warum fertigst du dann keine umgeformten Anschlüsse oder Verbindungsnahtstellen an? Bei solch hohem Druck ist es ohnehin unangemessen, Schweißnähte herzustellen.
Ich habe noch nie gehört, dass man ohne Ausrüstung auskommen könnte – Geld kann man so nicht sparen. Ha ha, Probleme sind auch kein Grund, etwas nicht zu tun.