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Das Unternehmen verfügt über einen Zylinder mit einer Konstruktionsdruck von 1,76 MPa und einer Konstruktionstemperatur von 209 °C. Es handelt sich um einen Behälter der Klasse 2. Es wird eine Röntgeninspektion in Höhe von 20 % durchgeführt. Der Zylinderrumpf besteht aus nahtlosem Stahlrohr mit einem Außendurchmesser von Φ426. Die Deckel sind nicht verschweißt; insgesamt gibt es im gesamten Behälterkörper nur zwei Schweißnähte – einen am Deckel und einen am Zylinderrumpf. In den Plänen ist der Schweißfaktor mit 1/0,85 angegeben. Er sollte eigentlich 0,85 sein. Was meint ihr – ist die Angabe in den Plänen korrekt?
Ich kenne keine passenden. Der Schweißnahtkoeffizient bezieht sich in der Regel auf Naht A; für geschlossene Stahlrohre wird naturalerweise 1 verwendet, und bei vollständig gefertigten Deckeln gilt ebenfalls 1. Der Schweißnahtkoeffizient sollte anhand der Art der Schweißnaht bei Nahtverbindungen sowie des Prozentsatzes der Untersuchung durch nicht zerstörende Prüfverfahren bestimmt werden. Was das Prüfverhältnis angeht, so wird für die Prüfung der B-Schweißnaht ein Wert von 20 % angegeben; außerdem muss die Länge mindestens 250 mm betragen. Dann gilt die Qualifikation als Klasse AB, Stufe II.
Ein Schweißnahtkoeffizient von 1 sowie eine 20-prozentige Prüfung erscheinen unangemessen. Aber mir fällt auch keine bessere Art der Darstellung ein. Diese Situation ist tatsächlich ziemlich besonder!
20 % bezieht sich auf die Ringnaht; in der Regel werden bei den Berechnungen die Längsnähte berücksichtigt, da die maximalen Zugkräfte, die auf die Längsnähte wirken, doppelt so hoch sind wie bei den Ringnähten. Durch die Überprüfung der Stärke der Längsnähte wird die Stärke des Behälters gewährleistet. Wenn die Stärke der Längsnähte ausreichend ist, ist auch die Stärke der Ringnähte gesichert.
So darf man es nicht schreiben – der Zylinderwechsel hat keine Längsschweißnähte. Der Faktor für die Schweißnähte beträgt 1,0