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Nach der Veröffentlichung der neuen Vorschriften wurde keine Regelung gefunden, wonach „Kraftbehälter zwei Jahre nach ihrer Stilllegung vor der Wiederinbetriebnahme überprüft werden müssen“. Gilt diese Regelung noch? Ein Druckbehälter wurde im Jahr 2016 überprüft; die nächste Überprüfung ist für das Jahr 2022 geplant. Jetzt soll er wieder in Betrieb genommen werden – muss dann eine Wartungsüberprüfung durchgeführt werden?
Wenn man das Registrierungszertifikat nicht zur Deaktivierung verwendet, wissen die Überwachungsbehörden nicht, dass das Gerät deaktiviert wurde, und es ist daher keine Wartung mehr notwendig
Eine Überprüfung ist auf jeden Fall notwendig. Ich möchte einfach nur wissen, ob diese Vorschrift noch in Kraft ist Danke
Es gibt diese Vorschrift nicht. Im Normalfall bedeutet „Stilllegung“ im eigentlichen Sinne, dass man bei der zuständigen Stelle für die Registrierung von Spezialgeräten schriftliche Formalitäten durchführt. Wenn die Stilllegungszeit noch innerhalb der Gültigkeitsdauer der regelmäßigen Überprüfung des Geräts liegt, ist bei der erneuten Inbetriebnahme keine weitere regelmäßige Überprüfung erforderlich.
Dieser Geltungsbereich wird durch die Vorschriften von TSG08-2017 geregelt. In Punkt 3.9 ist das sehr klar festgelegt: 3.9 Stilllegung – Wenn spezielle Geräte länger als ein Jahr stillgelegt werden sollen, muss die Betriebsstelle geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und außerdem ein Stilllegungszeichen anbringen. Innerhalb von 30 Tagen nach der Stilllegung muss das Formular „Anmeldung zur Stilllegung, Außerbetriebsetzung und Löschung von speziellen Geräten“ ausgefüllt werden (Format siehe Anhang F), damit die zuständige Behörde informiert werden kann. Bei der Wiederaktivierung muss die Nutzungseinheit eine Selbstprüfung durchführen und die Aktivierungsverfahren beim zuständigen Registrierungsamt abschließen ; Wenn die Gültigkeitsdauer der regelmäßigen Überprüfung abgelaufen ist, muss eine Überprüfung gemäß den entsprechenden Anforderungen für regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden.