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1. Kann diese Einheit Druckbehälter sowie die dazugehörigen Anschlussrohre herstellen und diese selbst installieren? Woher stammt der Text? Artikel 5.1 der „Großen Vorschriften“ erfordert eine entsprechende Zulassung, doch viele behaupten, dass ihre Einrichtung Behälter herstellen und installieren kann, die sie selbst hergestellt haben. Kann die mit dem Behälter verbundene Rohrleitung installiert werden? Gibt es, falls möglich, eine Begrenzung für die Installierlänge? Woher stammt es? 2. Zusätzlich: Ist es für die Umgestaltung und die umfangreichen Reparaturen der Behälter in der eigenen Einheit notwendig, eine Genehmigung einzuholen? Danke!
1. Die Einheit stellt Druckbehälter sowie die dazugehörigen Anschlussrohre her und kann diese selbst installieren. Das ist möglich. Die ehemalige **Generalinspektion für Qualitätskontrolle** hat geantwortet. 2. Wer über eine Herstellungszulassung verfügt, benötigt keine Zulassung für Umbauten oder umfangreiche Reparaturen mehr
Erste Frage: Die Herstellereinheit kann die von ihr hergestellten Komponenten selbst installieren. Ab dem 1. Juni 2019 ist es möglich, Leitungen zu entwerfen und zu installieren, die mit diesem Behälter verbunden werden können. Zweite Frage: Die Herstellungsunternehmen können die von ihnen hergestellten Behälter umrüsten und reparieren, ohne eine zusätzliche Genehmigung für die Umrüstung oder größeren Reparaturen einholen zu müssen.
Im 2. und 3. Stock steht alles sehr klar beschrieben, und bei der Zentrale gibt es auch detaillierte Anleitungen zur Anfrage eines Genehmigungsscheins.