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Wir haben ein Produkt, bei dem die Zeichnungen vorschreiben, dass die Rohre und Platten zunächst durch Verformung verstärkt und anschließend verschweißt werden sollen. Gemäß diesen Anforderungen haben wir eine Bewertung des Verfahrens „Zuerst Verformung, dann Schweißen“ durchgeführt. Doch die Prüfstelle verlangt von uns außerdem eine Bewertung des Verfahrens „Zuerst Schweißen, dann Verformung“. Gibt es so etwas überhaupt?
Man sollte überlegen, welche Verarbeitungsmethoden angewandt werden sollten und wie diese bewertet werden können
Ich persönlich halte das für nicht notwendig. Es muss den Anforderungen der Zeichnungen entsprechen. Sie können den Aufsichtspersonen fragen, worauf sich diese Anforderungen stützen
Die Beurteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der Zeichnungen – es muss mit diesen übereinstimmen. Ich weiß nicht, worauf die Überwachung beruht
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 6.5.2019 um 12:19 bearbeitet. Bei den Vorträgen zu den Standards für die Beurteilung von Schweißarbeiten habe ich in meinen Notizen festgehalten: Die Prüfstücke, bei denen zunächst eine Aufblähung stattfindet und anschließend geschweißt wird, müssen identisch mit den zu schweißenden Bauteilen sein – im Grunde handelt es sich dabei um Simulatoren. Das bedeutet, dass die Dicke der Prüfstückplatten gleich der Dicke der Rohrplatten ist, sowie dass das Material usw. identisch ist. Auch die Länge der Aufblähung muss entsprechend den Anforderungen für die Beurteilung von Schweißarbeiten sein. Alles Weitere entspricht dann den geltenden Vorgaben. . . . Ich habe nichts gehört von der Absicht, zwei zu machen
Wenn man darauf stößt, bleibt nur noch zu lachen – einige Inspektoren sind einfach unvernünftig.
Danke! Später änderte sich die Haltung der Aufsichtsbehörde wieder – sie erkannte an, dass es ausreicht, wenn man den Anforderungen der Pläne folgt
Danke! Später änderte sich die Haltung der Aufsichtsbehörde wieder – sie erkannte an, dass es ausreicht, wenn man den Anforderungen der Pläne folgt