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In GB50160-2008 (1) 7.3.1 soll Abwasser, das brennbare Flüssigkeiten enthält, sowie stark verschmutztes Regenwasser in die Produktionsabwassersysteme geleitet werden. Allerdings dürfen Kondensate von brennbaren Gasen sowie folgende Arten von Wasser nicht direkt in die Produktionsabwassersysteme eingeleitet werden. Was sind hiermit gemeint? Kann das nach der Entwässerung entstehende Abwasser aus den Sphärobehältern für flüssige Kohlenwasserstoffe beispielsweise direkt in die Produktionsabwassersysteme geleitet werden? (2) An den Entwässerungsanschlüssen der zweiten Anlageneinheit gemäß 7.3.3, der Tankanlagen oder anderer Einrichtungen sowie Gebäude, Konstruktionen und Leitungen muss ein Wassersperre vorhanden sein. Umfasst dieser Punkt das Wasser, das aus den Regenwasserkanälen der Tankanlagen abfließt? Muss für das aus den Tankanlagen abfließende Regenwasser außerhalb der Brandschutzwände ein Wassersperre-System eingerichtet werden?
(1) Das nach der Entwässerung der Kugeltanks in den Tankanlagen für flüssige Kohlenwasserstoffe entstehende Abwasser darf nicht direkt in die Abwassersysteme zur Verarbeitung geleitet werden. (2) In den Regenwassersystemen der Tankanlagen müssen außerhalb der Feuerwand Wassersperren eingebaut werden. (Gibt es bei euren Entwässerungsanschlüssen für die Tankanlagen noch eine Trennung zwischen Abwasser und Regenwasser?) Wie gut wäre es, wenn es einen Ausgang sowie einen Wassersperrenbrunnen gäbe, bevor die Abwässer getrennt werden! )