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Wird man bestraft, wenn bei der Installation eines Druckbehälters keine Meldung eingereicht wird und die Registrierung direkt nach der Installation erfolgt?

2019-05-23View Original

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Wird man bestraft, wenn bei der Installation eines Druckbehälters keine Meldung eingereicht wird und die Registrierung direkt nach der Installation erfolgt?
Reply #22019-05-24
Gemäß Artikel 78 der Verordnungen zur Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten müssen die Unternehmen, die für die Installation, Umbau oder Wartung von Kesseln, Druckbehältern, Aufzügen, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen sowie großen Vergnügungsanlagen zuständig sind, sowie die Unternehmen, die für den Umbau oder die Wartung von speziellen Fahrzeugen auf dem Gelände der Anlagen zuständig sind, vor Beginn der Arbeiten die geplanten Arbeiten schriftlich der zuständigen Behörde für die Überwachung der Sicherheit von Sondergeräten in der jeweiligen Stadt mitteilen. Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt wird, oder falls die relevanten technischen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach der Abnahme nicht an die Betreiber der Kessel, Druckbehälter, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Personenbeförderungskanonen sowie großen Vergnügungsanlagen übergeben werden, muss die zuständige Behörde die betreffenden Unternehmen anweisen, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben; Wer die Frist zur Korrektur nicht einhält, wird mit einer Geldstrafe von mehr als 2.000 Yuan, aber weniger als 10.000 Yuan bestraft.
Reply #32019-05-24
Es hängt davon ab, ob die Abteilung für Sondergeräte der örtlichen Marktüberwachungsbehörde nachschaut und sich darum kümmert. Nach den Vorschriften soll eine Strafe verhängt werden, aber wenn die Person es nicht weiß, wird keine Strafe verhängt. Wenn man wirklich Angst vor einer Strafe hat, sollte man einfach einen Nachweis ausstellen lassen. Das Datum der Mitteilung sollte etwas früher angegeben werden. Jetzt ist die Zulassungsstelle für die Ausstellung der Genehmigungen zuständig, und bei der Ausstellung wird nicht geprüft, ob eine Mitteilung vorliegt. Man könnte es auch als Schwachstelle bezeichnen.
Reply #42019-05-24
Mitteilen, dass es nicht durchgeführt wird, man kann sich also nicht registrieren
Reply #52019-05-26
Nach dem vorgeschriebenen Verfahren wurde nicht mitgeteilt, dass die Registrierung nicht möglich ist. Aber die Leute bei der Zulassungsstelle verstehen es nicht – und das ist kein Problem für uns. Bei uns ist es so. Schließlich ist es nicht wie die professionelle Verwaltung von Qualitätskontrollsystemen.
Reply #62019-05-26
Wir behalten 4 Exemplare des Mitteilungsschreibens für uns, die Abteilung für Sondergeräte im Landkreis benötigt ein Exemplar, die Stadtverwaltung benötigt ein Exemplar und die Stadtaufsichtsbehörde benötigt ein Exemplar
Reply #72019-05-27
Wer soll es mitteilen – die Baufirma oder wir als Eigentümer (Bauherr)? Soll das die städtische Prüfstelle oder die Kreisbezirksprüfstelle informiert werden? Welche Unterlagen sind erforderlich? Nur eine Liste der Geräte? Viele Geräte werden nacheinander installiert – es ist doch nicht möglich, nach der Installation eines Geräts sofort Bescheid zu geben und dann erst nach der Installation des nächsten Geräts wieder Bescheid zu geben
Reply #82019-05-27
Die Baufirma gibt Bescheid. An die Abteilung für Sondergeräte auf Kreisebene ist das möglich. Es werden die Qualifikationen der Betriebe, die für die Herstellung zuständig sind, sowie die vollständigen Herstellungsunterlagen der Ausrüstung mitgeteilt. Ebenso werden die Qualifikationen der Betriebe, die die Ausrüstung nutzen, angegeben. Im Grunde genommen geht es um diese Dinge.
Reply #92019-05-28
Kopie der Geschäftslizenz oder des Personalausweises, falls es sich um eine Einzelperson handelt. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt von den Vorgaben der örtlichen Aufsichtsbehörde ab
Reply #102019-05-29
Mit dem Erscheinen der großen Normen gibt es für Druckbehälter nicht mehr das Konzept der Montage. Man kann direkt zum Aufsichtsamt gehen, ein Formular ausfüllen und die Genehmigung abholen. Ab dem 1. Juni 2019 gilt die Vorschrift TSG R3001–2006 „Vorschriften zur Genehmigung der Installation, Umgestaltung und Instandsetzung von Druckbehältern“ nicht mehr.
Reply #112019-05-30
Gemäß dem Gesetz über die Sicherheit von Sondergeräten müssen die Bauunternehmen vor der Installation eine Meldung einreichen.   Artikel 23: Die Unternehmen, die für die Installation, Umbau oder Reparatur von Sondergeräten zuständig sind, müssen vor Beginn der Arbeiten den zuständigen Behörden der regierungsunmittelbaren Städte oder der kreisfreien Städte, die für die Überwachung und Kontrolle der Sicherheit solcher Geräte verantwortlich sind, schriftlich mitteilen, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen. Artikel 78: Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, indem er bei der Installation, Umbau oder Reparatur von Spezialgeräten ohne vorherige schriftliche Mitteilung an die für die Überwachung der Sicherheit solcher Geräte zuständigen Stellen mit den Arbeiten beginnt – oder wer innerhalb von 30 Tagen nach der Abnahme die entsprechenden technischen Unterlagen und Dokumente nicht an den Betreiber des Spezialgeräts übergibt –, wird aufgefordert, dies innerhalb einer festgelegten Frist zu korrigieren ; Wer die Vorschriften nicht fristgerecht einhält, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 10.000 Yuan und maximal 100.000 Yuan bestraft. Wenn man sich in Guangdong befindet, ist das System vernetzt – ohne eine Meldung ist eine Registrierung einfach nicht möglich.
Reply #122019-05-30
Es wird mitgeteilt, dass viele Unterlagen benötigt werden, und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden variieren von Ort zu Ort. Die Behandlung unterschiedlicher Geräte unterscheidet sich ebenfalls stark. Es ist am besten, wenn die Installation von einer qualifizierten Firma durchgeführt wird. Der Eigentümer kann dies vorschlagen, doch es müssen trotzdem Installationszertifikate vorliegen (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Zentralbehörde eine andere Regelung vorsieht). Erst nach Erhalt der von den Aufsichtsbehörden ausgestellten Genehmigung ist die Installation abgeschlossen. Es ist nicht notwendig, es einzeln mitzuteilen; man kann warten, bis alles an seinem Platz ist, und dann mitteilen. Für Druckbehälter gibt es jetzt kein Begriff der Montage mehr. Es ist erforderlich, innerhalb von 30 Tagen vor und nach Inbetriebnahme einen Antrag auf Erteilung der Nutzungserlaubnis zu stellen. Gemäß dem Gesetz über Sondergeräte liegt die Meldung über die Installation in der Verantwortung des Installateurs. Es reicht aus, die örtlichen Aufsichtsbehörden schriftlich zu informieren – eine Antwort ist nicht erforderlich. In der Praxis sind die Systeme jedoch miteinander vernetzt, und ohne die Bestätigung der Aufsichtsbehörden kann es Probleme bei der Erteilung der Genehmigung geben.

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