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Gibt es jemanden, der bereits den Umzug von Druckbehältern durchgeführt hat – und zwar über Grenzen zwischen verschiedenen Verwaltungsgebieten hinweg? Sind die Formalitäten aufwendig? Welche Normen sollten herangezogen werden?
Die Inhalte der großen Richtlinien sind sehr ungenau.
Melden Sie sich bei den zuständigen Stellen am Umzugsort an, wobei die Unterlagen vollständig sein müssen
Verordnung über die Registrierung und Verwaltung von Dampfkesseln und Druckbehältern, Kapitel 3
Eine schriftliche Genehmigung der Aufsichtsbehörden beider Orte ist erforderlich. Die ursprüngliche Prüfungsstelle muss aufgelöst werden, anschließend muss die Stelle an dem neuen Standort erneut registriert werden. Ausrüstung, die die Grenzwerte überschreitet, darf nicht umgesetzt werden. Im Allgemeinen ist nur die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich, anschließend wird erneut geprüft. Die neuen Spezifikationen erfordern keine Prüfung bei dem Umbau.
Die Vorschriften zur Registrierung und Verwaltung von Dampfkesseln und Druckbehältern wurden durch die Vorschriften zur Verwaltung des Einsatzes von Druckbehältern TSG R5002-2013 ersetzt. Diese wiederum wurden durch die allgemeinen Vorschriften für Druckbehälter TSG 21 ersetzt
Im Großen Regelwerk steht es auch, in der TSG08
Nun, ich habe die Sicherheitstechnischen Vorschriften durchgesehen. Darin stehen die gleichen Anforderungen wie von Ihnen beschrieben. Allerdings ist eine Überprüfung nach dem Umbau erforderlich – nur weiß ich nicht, welche Prüfpunkte dabei relevant sind
Ob eine Überprüfung bei der Ummontage erforderlich ist und welche Punkte überprüft werden sollen, wird in den Vorschriften nicht vorgeschrieben. Teilen Sie gerne mit, wie es bei uns vor Ort gehandhabt wird. Nehmen wir als Beispiel einen Druckbehälter: Im ersten Fall erfolgt der Umzug innerhalb der Stadt (im Zuständigkeitsbereich derselben Überwachungsbehörde). Vor dem Umzug muss die Nutzungseinheit überprüfen, ob der Druckbehälter noch im Gültigkeitszeitraum der regelmäßigen Prüfung ist. Falls ja, wird der Umzug umgehend durchgeführt und die Registrierungsinformationen werden aktualisiert. Falls es sich nicht um ein Produkt im Gültigkeitszeitraum handelt, muss zunächst eine regelmäßige Prüfung in Auftrag gegeben werden. Das Ergebnis dieser Prüfung darf nicht „nicht konform“ lauten. Erst dann kann die Ummontage durchgeführt werden. Der zweite Fall ist der Umzug in ein Gebiet, das nicht von derselben Verwaltungsbehörde verwaltet wird, also der sogenannte Stadtübergreifende Umzug. Ähnlich wie oben wird auch hier davon ausgegangen, ob der Behälter noch innerhalb der Gültigkeitsdauer der regelmäßigen Prüfung ist. Während dieser Gültigkeitsdauer wird ein Auszugszertifikat ausgestellt und die Registrierungsinformationen werden gelöscht. Nicht im Gültigkeitszeitraum – erst eine regelmäßige Überprüfung durchführen, anschließend veranlassen. Was den Umzug des Kessels betrifft, so ist unabhängig davon, ob dies innerhalb des Zuständigkeitsbereichs stattfindet oder nicht, erneut eine Genehmigung für die Überwachungsinspektion beim Umzug einzuholen.
Die Prüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen – das waren die Anforderungen der vorherigen Version der Vorschriften für feste Stoffe. In den neuen Vorschriften gibt es keine Pflicht zur Durchführung solcher Prüfungen.
TSG08 verlangt, dass bei dem Demontieren und Umstellen eine Überprüfung durchgeführt wird. Die Zentrale Behörde antwortete jedoch auf die Anfrage bezüglich des Demontierens und Umstellens mit: „Das Gerät wird an einen anderen Ort verlegt.“ ”Daher hängt es von der Meinung der örtlichen Aufsichtsbehörden ab.
Die Zentrale ist bezüglich der Umstellung ebenfalls vage und weist darauf hin, sich an die örtlichen Aufsichtsbehörden zu wenden; daher hängt es in erster Linie von der Meinung der örtlichen Aufsichtsbehörden ab.
Richtig, viele Antworten der Zentralbehörde sind vage – am zuverlässigsten ist es, sich an die örtliche Aufsichtsbehörde zu wenden.
Ich kenne die Anforderungen der Überwachungs- und Prüfstellen, also was vor der erneuten Registrierung zu tun und vorzubereiten ist. Eine erneute Überprüfung ist notwendig.