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bk05.jpg【Jede Woche eine Frage】【Wechselstrom-Version für stationäre Anlagen...Frage Nr. 162】 11. Juni 2019 – Multiple-Choice-Fragen...Offene Fragen ........................................................................... Preisregelung: Für die Teilnahme gibt es 3 Wealth-Punkte, für richtige Antworten zwischen 5 und 10 Wealth-Punkten. ........................................................................... Für Druckbehälter, die nicht zur Kategorie der Behälter gehören, für die es erlaubt ist, keine Inspektionsöffnungen anzubringen, und bei denen aus besonderen Gründen dennoch keine Inspektionsöffnungen angebracht werden können – welche Anforderungen legen die „Vorschriften für die technische Überwachung der Sicherheit von Druckbehältern“ an solche Behälter fest? ........................................................................... Antwort: (Referenz) Es müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: (1) Jeder Schweißnaht muss einer 100%-igen zerstörungsfreien Prüfung unterzogen werden. (2) Auf den Konstruktionsplänen muss die berechnete Dicke angegeben werden; außerdem müssen während der Nutzung des Druckbehälters oder bei Inspektionen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. (3) Der Zeitraum zwischen den Inspektionen muss entsprechend verkürzt werden
1. Für jede Längs- und Ringnaht wird eine 100%-ige zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt; 2. Auf den Konstruktionszeichnungen muss die berechnete Dicke angegeben werden, und während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Prüfungen müssen insbesondere Kontrollen der Dicke durchgeführt werden ; 3. Entsprechende Verkürzung des Prüfzyklus ;
⑴ Jede Längs- und Ringnaht wird zu 100 % mittels nicht zerstörender Prüfverfahren überprüft (Röntgen oder Ultraschall). ⑵ Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionszeichnungen angegeben werden. Während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Inspektionen müssen die Dicken regelmäßig überprüft werden. Zudem sollte der Zeitraum zwischen den Inspektionen entsprechend verkürzt werden.
1. In den Zeichnungen ist die Berechnungstiefe angegeben. 2. 100%ige Schadensfreiheitsprüfung. 3. Regelmäßige Messung der Dicke
Die Entwicklungsstelle muss konkrete technische Maßnahmen vorschlagen, wie beispielsweise die Erhöhung der Prüfungen während der Herstellung oder deren Häufigkeit, sowie Anforderungen an die wichtigsten Prüfpunkte und -methoden bei der regelmäßigen Überprüfung der Geräte während ihrer Nutzung.
Diese Frage ist ziemlich veraltet und entspricht nicht den Vorschriften der aktuellen „Vorschriften für Festkörper“. Es wird empfohlen, dass der Moderator es ändert.
Die Quote der nicht zerstörerischen Prüfung von Schweißnähten soll auf 100 % erhöht werden. Es sollte angegeben werden, ob bei der Prüfung von Druckbehältern insbesondere die Dickenprüfung durchgeführt werden soll oder ein bestimmter Prüfintervall vorgeschrieben ist
(1) Jeder Schweißnaht muss einer 100%-igen zerstörungsfreien Prüfung unterzogen werden. (2) Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionsplänen angegeben werden; außerdem sollten während der Nutzung des Druckbehälters oder bei Inspektionen regelmäßig Dickenprüfungen durchgeführt werden. (3) Der Zeitraum zwischen den Inspektionen sollte entsprechend verkürzt werden
Anforderungen an regelmäßige Überprüfungen während der Nutzung der Geräte
Es müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllt werden: (1) Jeder Schweißnaht muss einer 100%-igen Schadensfreiheitsprüfung unterzogen werden. (2) Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionsplänen angegeben werden; außerdem müssen während der Nutzung des Druckbehälters oder bei Inspektionen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. (3) Der Zeitraum zwischen den Inspektionen muss entsprechend verkürzt werden (Artikel 47 der Vorschriften für Druckbehälter)
Es müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllt werden: 1. Jeder Schweißnaht muss zu 100 % durch eine Schadensfreiheitsprüfung überprüft werden. 2. Die berechnete Dicke muss auf den Planzeichnungen angegeben werden, und während der Nutzung des Druckbehälters oder bei Inspektionen müssen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. 3. Der Prüfzyklus wird entsprechend verkürzt.
1, Leichte Korrosion; 2, 100%-Prüfung ; 3, Größenbeschränkung!
⑴ Jede Längs- und Ringnaht wird zu 100 % mittels nicht zerstörender Prüfverfahren überprüft (Röntgen oder Ultraschall). ⑵ Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionszeichnungen angegeben werden. Während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Inspektionen müssen die Dicken regelmäßig überprüft werden. Zudem sollte der Zeitraum zwischen den Inspektionen entsprechend verkürzt werden.
1. Jede Längs- und Ringnaht wird zu 100 % mittels zerstörungsfreier Prüfverfahren überprüft (Röntgen oder Ultraschall). 2. Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionszeichnungen angegeben werden, und während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Inspektionen müssen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. 3. Der Prüfzyklus wird entsprechend verkürzt. Wenn im Gehäuse Öffnungen vorhanden sind, die verstärkt werden müssen, sollte die berechnete Dicke die Dicke sein, die nach der Verstärkung erforderlich ist. Wenn die gesamte überschüssige Fläche der Hülle als Verstärkungsfläche genutzt wird, dann sollte die berechnete Dicke die effektive Dicke sein ; Andernfalls sollte die Verstärkung durch Öffnungen auf der Grundlage der konstruktiven Dicke berechnet werden.
1. Durchführen von 100%-RT- oder UT-Prüfungen.
2. Auf den Plänen muss die berechnete Dicke der Hülle angegeben werden.
3. Während der Nutzung des Geräts sollte die Wartungsintervalle verkürzt werden
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wwguo am 13.06.2019 um 13:52 bearbeitet. 1. Jeder Schweißnaht muss einer 100%-igen zerstörungsfreien Prüfung unterzogen werden. 2. Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionsplänen angegeben werden; außerdem sollten während der Nutzung des Druckbehälters oder bei Inspektionen regelmäßig Dickenprüfungen durchgeführt werden. 3. Der Zeitraum zwischen den Inspektionen sollte entsprechend verkürzt werden
Für Druckbehälter, bei denen eine Inspektionsöffnung erforderlich ist, diese jedoch nicht eingerichtet werden kann, müssen die Entwicklungsunternehmen konkrete technische Maßnahmen vorschlagen – beispielsweise mehr Prüfungen während der Herstellung oder in höherem Umfang. Zudem sollen Anforderungen an die wichtigsten Prüfungspunkte und -methoden während des Betriebs des Geräts gestellt werden.
Wenn aus besonderen Gründen keine Prüfungslöcher angebracht werden können, müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllt werden; 1. Jede Längs- und Ringnaht wird zu 100 % mittels zerstörungsfreier Prüfverfahren überprüft (Röntgen oder Ultraschall). 2. Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionszeichnungen angegeben werden, und während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Inspektionen müssen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. 3. Der Prüfzyklus wird entsprechend verkürzt.
Es müssen gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllt werden: (1) Jede Naht muss zu 100 % einer Schadensfreiheitsprüfung unterzogen werden. (2) Die berechnete Dicke muss auf den Konstruktionszeichnungen angegeben werden. Zudem müssen während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Inspektionen regelmäßig Messungen zur Überprüfung der Dicke durchgeführt werden. (3) Die Prüfintervalle werden entsprechend verkürzt („Toleranzvorschriften“, Artikel 47).
1. Für jede Längs- und Ringnaht wird eine 100%-ige zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt; 2. Auf den Konstruktionszeichnungen muss die berechnete Dicke angegeben werden, und während der Nutzung des Druckbehälters sowie bei Prüfungen müssen insbesondere Kontrollen der Dicke durchgeführt werden ; 3. Entsprechende Verkürzung des Prüfzyklus ;