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Es gibt bereits eine Schweißverbindungsflansche vom Typ DN25 PN16. Laut der Tabelle mit den Druck- und Temperaturwerten entspricht dieser Flansch nicht dem maximal zulässigen Betriebsdruck. Die Flansche von DN25 PN40 haben genau die gleichen Abmessungen wie die Flansche von PN16 und erfüllen außerdem den maximal zulässigen Betriebsdruck. Kann man von niedriger auf hohe Stufe wechseln? Ich bitte die Experten, mir gerne ihre Ratschläge zu geben
Das ist Hoch-Generation-Niedrig-Generation. Hoch-Generation-Niedrig-Generation geht, Niedrig-Generation-Hoch-Generation nicht
Ich verstehe einfach nicht, warum das nicht möglich ist – die Abmessungen und das Material sind doch gleich
Lesen Sie meine obige Antwort noch einmal
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wingfj am 28.06.2019 um 11:11 bearbeitet :o Ich weiß, man darf nicht das Niedrigere mit dem Höheren verwechseln … aber im Moment sind Abmessungen und Material gleich, es gibt auch kein Prüfsiegel, und die Verarbeitungsmethode ist ebenfalls dieselbe. Diese beiden Flansche sind völlig identisch
Da es keinen Stempel gibt (was an sich schon gegen die Vorschriften verstößt) und die Abmessungen genau gleich sind – wer weiß dann, welche Druckklasse vorliegt? Ist ein Ersatz notwendig? Ist Ersatz nicht einfach nur das Suchen nach Problemen?
Nach den Vorschriften muss der Nenndruck der Rohrflansche um eine Stufe höher sein als der konstruktive Druck. Wenn es sich um Pn16 handelt, warum dann die Wahl von 40 – sollte es nicht 25 sein?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zjq1962 am 29.06.2019 um 10:35 geändert. Ich frage mich, aus welchem Standard die Vorgabe stammt, dass der Druckgrad der Flansche laut Haiyou um einen Grad höher sein muss als der konstruktive Druck Bei hohen Betriebstemperaturen reicht eine höhere Klasse nicht aus. Es muss sichergestellt werden, dass der maximale zulässige Betriebsdruck der gewählten Flansche mindestens dem Konstruktionsdruck entspricht. Es müssen auch die von den Nutzern vorgegebenen Anforderungen an das Design erfüllt werden
Zunächst habe ich nicht gesagt, dass es unbedingt um einen höheren Rang geht. Der betreffende Nutzer kann sich gerne die entsprechenden Vorschriften ansehen – bitte spielt keine Wortspiele. Ja, der maximale zulässige Betriebsdruck von Flanschen muss mindestens dem Konstruktionsdruck entsprechen – das ist kein Problem.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 1.7.2019 um 11:40 bearbeitet. Die Aufsatzflansche für DN25 PN16 und DN25 PN40 sind völlig identisch. Sie meinen also, dass der maximale zulässige Betriebsdruck für DN25 PN16 nicht ausreicht, während DN25 PN40 und DN25 PN16 dieselben Abmessungen haben. Der maximale zulässige Betriebsdruck für DN25 PN40 hingegen reicht aus – das ergibt einen Widerspruch! Das nennt man nicht das Ersatzteil mit niedrigeren Eigenschaften durch eines mit höheren Eigenschaften ersetzen – es ist völlig in Ordnung, im Diagramm DN25 PN40 zu wählen. Worüber sollte man sich da den Kopf zerbrechen? . . Zu den **Standards – lach einfach mal, es reicht zu wissen, dass man sie so wählen kann.
Was Sie beschreiben, tritt in Frankreich nur in geringem Maße auf und ist daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation. Sie sollten einfach die technischen Unterlagen von den Entwicklern ändern lassen.
Schauen Sie mal, ob die geschmiedeten Stahlflansche identisch sind, und prüfen Sie, ob die Schmiedegradierung unterschiedlich ist. Meiner Meinung nach sind PN16-Flansche zweitgradig geschmiedet, während PN40-Flansche dreitgradig geschmiedet sind.
Ja, es ist möglich, das Höhere durch das Niedrigere zu ersetzen.
Sie nutzen hier das Höhere zum Niedrigeren – das ist nach den Vorschriften zulässig. In Einzelfällen, in denen die Wirtschaftlichkeit keine Rolle spielt, gibt es kein Problem damit. Wenn man es jedoch in größeren Mengen verwendet, muss man auf die Wirtschaftlichkeit achten.