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Dieser Beitrag wurde zuletzt von kareale88 am 13.7.2019 um 22:43 bearbeitet. bg15.jpg Ein Unternehmen, das für die Planung und Herstellung von Spezialgeräten tätig ist, verfügt über folgende Zertifizierungen für solche Geräte: 1. Zertifizierung zur Planung von Druckbehältern (Klasse: A2, Kategorie: feste Druckbehälter, Art: Druckbehälter der Klasse 3). 2. Zertifizierung zur Herstellung von Druckbehältern (Klasse: A2, Kategorie: feste Druckbehälter, Art: Druckbehälter der Klasse 3). 3. Zertifizierung zur Herstellung von Komponenten für Druckrohre (Klasse: A1, Kategorie: Rohre für Druckrohre, Art: geschweißte Stahlrohre). Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifizierungen endet am 30.6.2019. Es muss bis zum 31.1.2019 eine Antragstellung erfolgen. Die Aufsichtsbehörde hat den Antrag des Unternehmens bereits entgegengenommen, doch bis zum 1.6.2019 fand noch keine Prüfung vor Ort statt. Nun stellt sich die Frage: Es gibt folgende 3 Fragen: 1. Wie sollte die Bewertungsarbeit dieser Einheit in der aktuellen Phase durchgeführt werden? Wie werden die Zertifikate ausgestellt? 2. Wie soll die Prüf- und Bewertungsarbeit durchgeführt werden, wenn diese Einheit nur Behälterprodukte für sich selbst entwirft? 3. Kann diese Einheit Druckbehälterprodukte für den Außenmarkt entwerfen? Lasst uns alle zusammen darüber diskutieren.
Dafür muss ein neuer Antrag auf Erneuerung gestellt werden, und zwar nach den neuen Genehmigungsregeln.
Es gibt einen speziellen Bescheid der Marktüberwachungsbehörde Nr. 32, den man sich ansehen kann. Falls das nicht möglich ist, kann man auf der Nachrichtenplattform der Zentralen Behörde für Marktüberwachung nachschauen oder dort nachfragen
Stellungnahme des Büros der Generalverwaltung für Marktüberwachung zu den Aspekten der Genehmigungen für Sondergeräte – Marktüberwachung/Sondergeräte [2019] Nr. 32 1. Genehmigung für Herstellungseinheiten. Die Zertifikate für Einheiten, die Spezialausrüstung herstellen oder füllen, die bis zum 31. Mai 2019 (einschließlich des 31. Mai, gleiche Bedeutung) ausgestellt wurden, bleiben weiterhin im ursprünglichen Geltungsbereich und während der ursprünglichen Gültigkeitsdauer gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen diese Zertifikate gemäß den neuen Anforderungen erneuert werden. 3. Nicht bearbeitete Genehmigungsanträge. Für Genehmigungsanträge, die vor dem 31. Mai 2019 eingereicht wurden, aber noch nicht bearbeitet wurden, müssen die Antragsteller nach dem 1. Juni unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen erneut einen Antrag stellen. Dabei können die zertifizierten Einheiten, deren Tätigkeiten den Vorgaben von Anhang 1 entsprechen, einen Antrag auf Erneuerung des Zertifikats stellen; ansonsten müssen sie einen Antrag auf Erteilung eines neuen Zertifikats (oder auf Hinzufügen neuer Leistungen) stellen.
1. Da sich die neuen und alten Genehmigungsstufen geändert haben, sollte Ihre zuständige Behörde die Provinzbehörde sein. Gemäß Dokument Nr. 32 muss die Antragstellende bei einer Änderung der zuständigen Genehmigungsbehörde erneut einen Antrag bei der neuen Behörde stellen; das ursprüngliche Genehmigungsverfahren wird damit beendet. Deshalb müssen Sie bei den zuständigen regionalen Marktüberwachungsbehörden erneut einen Antrag stellen. 2. Für Einheiten, die ausschließlich Druckbehälter für eigene Zwecke entwerfen, muss gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 32 bei der Herstellungsprüfung von der Prüfstelle die Konstruktionsfähigkeit des Antragstellers überprüft werden. Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein neues Zertifikat (Herstellungslizenz) ausgestellt werden. 3. Nur diejenigen, die eine eigene Zulassung für das Entwerfen von Druckbehältern haben, dürfen solche Behälter entwerfen. Derzeit ist es innerhalb der Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Designlizenz Ihres Unternehmens möglich, externe Designs durchzuführen. Wenn die Herstellung zur Erneuerung zusammengelegt wird, ist es nicht mehr möglich.
Bis zum 31. Januar 2019 mussten die Anträge eingereicht werden. Die Zentrale Behörde für Marktüberwachung hat den Antrag dieser Einheit tatsächlich entgegengenommen. Allerdings fand bis zum 1. Juni 2019 keine Prüfung vor Ort statt – das ist wirklich zu langsam!
Die Stelle, die die Erneuerung durchführt, muss den Antrag auf Erneuerung bereits sechs Monate im Voraus einreichen. Wenn die Prüfung vor dem 1. Juni nicht stattfindet, gilt das nicht als Verzögerung
Die Gültigkeitsdauer der Einzellizenzen endet alle am 30. Juni 2019. Wie kann sichergestellt werden, dass bis zum 1. Juni eine Prüfung stattfindet?