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Welche Unterschiede gibt es zwischen A1 und A2 in der Norm TSG 07-2019?
A1 ist ein großer Hochdruckbehälter, A2 sind andere Hochdruckbehälter
Das weiß ich. Welche Unterschiede gibt es dann bei Druck und Größe? Danke
Große Hochdruckbehälter sind Hochdruckbehälter mit einem Innendurchmesser von 2 Metern oder mehr
Unterschied zwischen A1 und A2: A1 ist ein großer Hochdruckbehälter (Innendurchmesser größer oder gleich 2000 mm); derzeit kann man ihn nur anhand des Durchmessers unterscheiden. 1. Die Anforderungen an die Mitarbeiter des Qualitätsmanagement-Systems sind unterschiedlich.
2. Die Anzahl der technischen Mitarbeiter muss ebenfalls unterschiedlich sein.
3. Die Stellen, bei denen die Herstellungsgenehmigungen eingereicht werden müssen, sind unterschiedlich: Für A1 ist die Zentrale Behörde zuständig, während für A2 nur die Landesbehörden zuständig sind. 4. Die Anforderungen an die Qualifikationen der Personen, die für die Schadenserkennung verantwortlich sind, unterscheiden sich.
5. Was die speziellen Anforderungen angeht, so sind diese für die Klasse A1 viel höher als für die Klasse A2. C2.2
A1: Hoher Druck ab 2 Metern, A2: Hoher Druck unter 2 Metern
A1A2 sollte sich auf die Herstellung von Druckbehältern beziehen, bei der keine Unterscheidung in Designs vorgenommen wird.
Ursprünglich war es eine Kategorie D, jetzt ist eine Genehmigung für die Regelkonzeption erforderlich. Welche Arten von Entwurfsplänen müssen dabei vorbereitet werden? Gibt es auch Zylindertanks?
In Tabelle C-1 der Zulassungsregel C1.3 sind die Vorschriften festgelegt
A1 sollte ein Hochdruckbehälter sein; A2 ist ein Behälter der Kategorie III mit mittlerem bis niedrigem Druck
Jetzt wird auch die dritte Kategorie mit niedrigem bis mittlerem Druck der Klasse D zugeordnet
Die neuen Regeln A1 und A2 beziehen sich beide auf Hochdruckbehälter. A1 ist ein großer Hochdruckbehälter (mit einem Innendurchmesser von mindestens 2 Metern)
Wird die neue Regelung umgesetzt? Was ist die Normnummer?
Diesen Beitrag hat zuletzt yujwlhh am 26.7.2019 um 16:14 bearbeitet. Ich schaue mir das noch genauer an: dizzy:
Jetzt muss die Design-Zulassung wohl unbedingt A1A2A3 beinhalten.
A1 sind Hochdruckbehälter mit einem Innendurchmesser von mindestens 2 Metern, A2 sind andere Hochdruckbehälter
In der Liste der Zulassungen für Hersteller von Spezialgeräten gibt es eine Einteilung
Die neuen Regeln lauten: A1 gilt für große Hochdruckbehälter (mit einem Innendurchmesser von mindestens 2 Metern), während A2 auf andere Hochdruckbehälter zutrifft.