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Einige Probleme bei der Bewertung von Schweißverfahren

2019-07-18View Original

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Die ursprünglich in der Fabrik angewandten Schweißverfahren wurden mit GMAW und GTAW durchgeführt. Sie waren ursprünglich gemäß JB4708 festgelegt; im Jahr 2012 wurden sie anhand von NB47014 überarbeitet. Die vorherigen Bewertungen besagten alle, dass es kein pWPS gibt. Verwendet werden 1,0 mm dicker Schweißdraht für Schutzgas-Schweißen und 3,2 mm dicker Schweißdraht für Argon-Schweißen. Da derzeit nur Schweißdraht mit einem Durchmesser von 1,2 mm für den Schutzgas-Schweißen sowie Schweißdraht mit einem Durchmesser von 3,0 mm für den Argon-Schweißen erhältlich ist, gilt gemäß Punkt 6.2.3 der Norm 47014-2011, dass bei der Hinzufügung oder Änderung von Nebenfaktoren keine erneute Bewertung erforderlich ist. Es muss jedoch ein neuer Schweißprozessplan erstellt werden. Außerdem zeigt Tabelle 6 unter Füllmaterial 3) die Änderung des Drahtdurchmessers, wodurch deutlich wird, dass dieser Faktor bei der Bewertung des Schweißverfahrens als Bewertungskriterium für GMAW gilt – und zwar als sekundäres Kriterium. Für GTAW werden keine Bewertungsfaktoren herangezogen. Deshalb habe ich jetzt ein paar Fragen: 1) Wenn wir nun auf Draht der Sorten 1.2 und 3.0 umsteigen, reicht es dann aus, einfach den pWPS-Wert anhand der Empfehlungstabelle von 47014 neu zu berechnen? Wenn man dann wieder Drahte von der Sorte 1,0 und 3,2 kaufen kann, muss man dann wieder ein pWPS erstellen, wenn man sie verwendet? 2) Die ursprünglich erstellten Schweißverfahrensanleitungen WPS trugen die Nummern WPS-01 und WPS-02. . . . . . Jetzt muss es in WPS-01-1 geändert werden. . . . . Soll man danach unterscheiden? Ist es dann einfach nur notwendig, ein neues Dokument zur Bewertung des Schweißverfahrens auszustellen?
Reply #22019-07-18
1: Gemäß den Standard- Nebenfaktoren muss lediglich der pWPS neu erstellt werden; die Formatvorgaben finden sich im Anhang. 2: Für die Nummerierung des WPS reicht es aus, eine Unterscheidung vorzunehmen – es gibt keine weiteren Vorschriften. Die Grundlage dafür findet sich in Tabelle F des Anhangs, dort ist die Nummer des Berichts über die Bewertung des Schweißverfahrens aufgeführt
Reply #32019-07-20
Ursprünglich unverändert, neue Nummerierung in aufsteigender Reihenfolge – das reicht

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