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Bekanntmachung der Abteilung für Sondergeräte der Generalverwaltung für Marktüberwachung bezüglich der Durchführung von Kontrollen im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren für Sondergeräte im Jahr 2019

2019-07-19View Original

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Bekanntmachung der Abteilung für Sondergeräte des Amtes für Marktüberwachung bezüglich Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Genehmigungsverwaltung für Sondergeräte im Jahr 2019. Veröffentlichungsdatum: 18.07.2019, 14:48 Uhr. Quelle: Abteilung für Sondergeräte des Amtes für Marktüberwachung. An die Marktüberwachungsbehörden (Ämter, Kommissionen) der einzelnen Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte: Um die Überwachung der Einrichtungen, die eine Genehmigung für Sondergeräte erhalten haben, sowie der beauftragten Organisationen sicherzustellen, damit diese weiterhin die erforderlichen Bedingungen erfüllen können, und um sicherzustellen, dass sie eine hohe Produkt- und Arbeitsqualität aufrechterhalten, hat unsere Abteilung beschlossen, im Jahr 2019 Kontrollen im Rahmen der Genehmigungsverwaltung für Sondergeräte durchzuführen. Hiermit werden die relevanten Informationen wie folgt mitgeteilt:
I. Methode der Stichprobenkontrolle
Bei der Überwachung und Kontrolle der Genehmigungen wird folgende Methode angewandt:
(a) Überwachungs- und Kontrollstichproben bei den zertifizierten Einheiten: Dabei werden insbesondere das Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems, die Qualität der Produkte sowie die verfügbaren Ressourcen überprüft. Es handelt sich dabei um Überwachungs- und Kontrollstichproben nach der Zertifizierung (im Folgenden als „Nach-Zertifizierungs-Überwachung“ bezeichnet).   (II) Stichprobenkontrollen zur Überwachung der Qualität der Prüfungen: Dabei wird der Fokus auf die Qualität der durchgeführten Prüfungen gelegt. Es handelt sich um Stichprobenkontrollen, die nach der Prüfung der Prüfinstitute sowie der Unternehmen, die eine Genehmigung für den Einsatz von Sondergeräten beantragen, und vor der Ausstellung der Genehmigungen durchgeführt werden.   Um eine effektive Durchführung der zufälligen Überprüfungen zu gewährleisten, beauftragt unsere Behörde den Verband für die Inspektion von Spezialgeräten in China mit der Durchführung dieser Überprüfungen nach der Ausstellung der Zertifikate ; Die Chinesische Vereinigung für die Förderung der Sicherheit und Energieeinsparung bei Spezialgeräten wird beauftragt, die Arbeiten zur Prüfung, Bewertung sowie zur Überwachung der Qualität durchzuführen. Gemäß den Anforderungen der Mitteilung der Generalverwaltung für Marktüberwachung bezüglich der umfassenden Umsetzung der Überwachungsmethode „Zufällige Auswahl und Offenlegung“ (Staatsbehörde für Marktüberwachung, Dokument Nr. [2019]38) wird bei der Überwachungsprüfung von Herstellern von Spezialgeräten sowie Prüf- und Testeinrichtungen weiterhin die Methode der „zufälligen Auswahl“ angewandt ; Bei der Qualitätskontrolle durch Prüfungen werden eine Kombination aus gezielten Stichprobenprüfungen und „zufälligen“ Stichprobenprüfungen verwendet.   II. Objekte der Stichprobenkontrolle
Bei dieser Stichprobenkontrolle werden insbesondere die Probleme und Schwachstellen berücksichtigt, die im Rahmen von E-Mails, Beschwerden, Anzeigen sowie bei alltäglichen Überwachungs-, Prüf- und Bewertungsaktivitäten sowie bei der Genehmigungsvergabe aufgetreten sind. Dabei wird auch auf die Ergebnisse der Überwachungsstichproben des Vorjahres Rücksicht genommen. Es werden insbesondere die von der Zentralbehörde genehmigten Hersteller von Spezialgeräten, Prüf- und Testeinrichtungen sowie die beauftragten Bewertungsorganisationen untersucht.   Drei, Zeitpunkt der Stichprobenkontrollen: August bis November 2019.   IV. Zusammensetzung der Prüfer
Bei der Durchführung von Kontrollprüfungen durch den Verband zur Förderung der Sicherheit und Energieeinsparung bei Spezialgeräten in China sowie den Verband zur Prüfung von Spezialgeräten werden die Prüfer aus den zuständigen Sicherheitsüberwachungsbehörden, Prüf- und Inspektionsstellen sowie relevanten Verbänden ausgewählt. Wir bitten alle betroffenen Einrichtungen um ihre Unterstützung. Gleichzeitig bitten wir die zuständigen Provinz- und Stadtrechtsaufsichtsbehörden, dazu beizutragen, dass qualifizierte Aufsichtspersonen vor Ort eingesetzt werden, um bei den Zufallskontrollen zu helfen. Dadurch können festgestellte Verstöße gegen die Vorschriften rechtzeitig dokumentiert und bearbeitet werden.   V. Planung der Stichprobenkontrollen
Die konkreten Objekte, die überprüft werden sollen, sowie die Datumsangaben für die Kontrollen werden drei Tage vor Ankunft des Prüfungsteams an die zuständigen Provinzbehörden für Arbeitssicherheit mitgeteilt. Die betroffenen Unternehmen werden nicht im Voraus informiert.   VI. Kosten für die Stichprobenkontrollen
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchführung von Stichprobenkontrollen werden von der Zentralverwaltung getragen; es werden keine Gebühren von den überprüften Unternehmen erhoben.   Wir bitten die zuständigen Behörden für Marktüberwachung und Kontrolle sowie die überprüften Unternehmen um Unterstützung und Zusammenarbeit bei den Kontrollen.    Büro für Sondergeräte, Generalverwaltung für Marktüberwachung   18. Juli 2019
Reply #22019-07-20
**Warum steht es nicht auf der Website der Marktüberwachungsbehörde?

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