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【Jeden Tag eine Frage】 【Wechselstrom-Version für stationäre Anlagen...Frage 126】 25. Juli 2019 – Multiple-Choice-Fragen...Lückentexte

2019-07-26View Original

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bg4.png【Jeden Tag eine Frage】【Wechselstrom-Version für stationäre Anlagen…Frage Nr. 126】 25. Juli 2019: Multiple-Choice-Fragen…Lückentexte...........................................................................Belohnungsregeln: Für die Teilnahme gibt es 3 Reichtümer, für richtige Antworten 10 Reichtümer. Ohne Bewertung, wenn es länger als zwei Tage dauert, Ausnahmen gelten an Feiertagen. ...........................................................................a. Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, in denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit einen bestimmten Wert erreicht. b. Unter den Metallmaterialien für Behälter sollten Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der Luft ausgesetzt werden (), um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden. ...........................................................................Bemerkung: Die Sicherheitsentlastungsanlagen gemäß GB150 können bei einem Detonationsvorgang nicht sofort entlasten, um die Sicherheit des Behälters zu gewährleisten. Es handelt sich um das grundlegendste Konzept eines Überdruckentlastungssystems. Viele Entwerfer sind mit Anhang B nur unzureichend vertraut. Sicherheitsentlastungsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil von Druckbehältern. Als Entwerfer von Druckbehältern sollten sie deren Konzepte sowie die dazugehörigen Berechnungen genau kennen. Es sollte nicht ausreichen, lediglich den Typ des Sicherheitsventils gemäß den Herstellungsbedingungen anzugeben; die Installation der Sicherheitsentlüftungsanlagen in den Geräten liegt in der Verantwortung der Entwerfer der Druckbehälter. Kommentar: Siehe Kapitel 1 der Normbeschreibung JB/T 4745–2000. JB/T4734-2002 „Gewalzte Behälter aus Aluminium“ und JB/T4745-2002 „Gewalzte Behälter aus Titan“ traten am 1. März 2003 in Kraft. Als Entwerfer von Druckbehältern sollten sie stets über die Entwicklungen in diesen Normen informiert sein. Viele Unternehmen sind nicht mit der Konstruktion von Behältern aus Nichteisenmetallen befasst; daher haben wir nur die grundlegendsten Aspekte behandelt – diese machen nur einen kleinen Teil der Prüfungsfragen aus. Ziel ist es, den Entwerfern klarzumachen, dass sie sich über die Entwicklungen in der Branche auf dem Laufenden halten müssen. Antwort: Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, bei denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit so hoch ist, dass es zu einer Detonation kommt. b Unter den Metallmaterialien für Behälter dürfen Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der offenen Flamme in der Luft ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden.
Reply #22019-07-28
Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, bei denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit so hoch ist, dass es zu einer Detonation kommt. b Unter den Metallmaterialien für Behälter dürfen Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der offenen Flamme in der Luft ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden.
Reply #32019-07-28
Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, bei denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit so hoch ist, dass es zu einer Detonation kommt. b Unter den Metallmaterialien für Behälter dürfen Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der offenen Flamme in der Luft ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden.
Reply #42019-07-28
Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, bei denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit so hoch ist, dass es zu einer Detonation kommt. Bei Behältern aus Metallmaterialien sollten Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der direkten Berührung mit offener Flamme in der Luft ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden
Reply #52019-07-28
Detonation-----------------Offenes Feuer
Reply #62019-07-28
Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, in denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit einen Wert erreicht, der einer Detonation entspricht. b Unter den Metallmaterialien für Behälter sollten Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der Luft – insbesondere nicht offenen Flammen – ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden.
Reply #72019-07-29
a. Gemäß den Vorgaben von GB150 sind Überdruckentlastungsanlagen nicht für Druckbehälter geeignet, in denen während des Betriebs ein plötzlicher Anstieg des Drucks auftreten kann – insbesondere dann, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit das Niveau einer Detonation erreicht. b. Unter den Metallmaterialien für Behälter sollten Titan und daraus hergestellte Behälter nicht der Luft bzw. offenen Flammen ausgesetzt werden, um ein Entzünden des Metalls zu vermeiden.

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