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Dieser Beitrag wurde zuletzt von kareale88 am 1.8.2019 um 23:42 bearbeitet. bg4.png【Jeden Tag eine Frage】【Version für den Austausch von Informationen zu stationären Geräten… Frage Nr. 132】 31.7.2019 – Multiple-Choice-Fragen… Belohnungsregeln: Für die Teilnahme gibt es 3 „Reichtümer“, für richtige Antworten 10 „Reichtümer“. Es wird keine Bewertung abgegeben, wenn mehr als zwei Tage vergehen, Ausnahmen gelten für Feiertage. ...........................................................................1. Bei Ballbehältern, die aus Stahl hergestellt sind, der eine Neigung zu verzögerten Rissen aufweist, darf die nicht zerstörende Prüfung der Schweißnähte erst nach mindestens () Stunden nach Abschluss des Schweißvorgangs durchgeführt werden. a.12 b. 24 c. 36 d. 48 ........................................................................... Antwort: c. Bei Ballbehältern, die aus Stahl hergestellt sind, der eine Neigung zu verzögerten Rissen aufweist, darf die nicht-destructive Prüfung der Schweißnähte erst nach mindestens 36 Stunden nach Abschluss des Schweißvorgangs durchgeführt werden. Kommentar: Grundlegende Vorschriften für die Konstruktion und Fertigung von kugelförmigen Behältern. GB12337
1. Bei Kugeltanks, die aus Stahl hergestellt sind, der eine Neigung zu verzögerten Rissen aufweist, darf die nicht zerstörende Prüfung der Schweißnähte erst mindestens (D) Stunden nach Abschluss des Schweißvorgangs durchgeführt werden. a.12 b. 24 c. 36 d.48