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Unsere Firma stellt mobile Anlagen her. Diese mobilen Anlagen sind mit Rohrleitungen ausgestattet. Für die Konstruktion solcher Anlagen ist eine spezielle Planung erforderlich. Sind für diese Planungsarbeiten Qualifikationen im Bereich der Planung von Druckrohrsystemen notwendig?
In der Verordnung Nr. 3 von 2019 der Generalverwaltung für Marktüberwachung bezüglich der Genehmigungen für Sondergeräte wird klar gestellt: „Hersteller von Druckbehältern dürfen Druckbehälter desselben Herstellungsgrades sowie die damit verbundenen Industriepipelines entwerfen und installieren – mit Ausnahme von Medien, die leicht entzündlich, explosiv oder giftig sind. Zudem gelten keine Beschränkungen hinsichtlich Länge und Durchmesser.“ Nach Ihrer Beschreibung ist daher vermutlich keine separate Zulassung für die Rohrleitungskonstruktion erforderlich.
Die Hebel werden gemäß der „Mitteilung zu Fragen der Sicherheitsüberwachung von Druckgeräten (Sonderbrief zur Qualitätskontrolle [2012] Nr. 32)“ eingesetzt.
**Bekanntmachung der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle bezüglich von Fragen zur Sicherheitsüberwachung von Druckgeräten – III. Systeme aus mobilen Druckgeräten: Die Hersteller solcher Systeme müssen über eine Genehmigung zur Herstellung von Druckbehältern des entsprechenden Grades verfügen. Die Druckbehälter im System müssen von Unternehmen entworfen und hergestellt werden, die über eine entsprechende Genehmigung für den Entwurf und Bau von Druckbehältern verfügen. Der Entwurf der Rohrleitungen im System kann entweder von Unternehmen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Genehmigung für den Entwurf von Druckrohren verfügen, oder vom Unternehmen, das die Druckbehälter im System entwirft.