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1. Bei belasteten Bauteilen darf kein Gusseisen verwendet werden. 2. Druckbauteile dürfen nicht aus Gussstahl bestehen. 3. Für Behälter mit stark durchdringenden, mittelgradig gefährlichen Medien müssen die Rohrflansche gemäß den Vorgaben der Standards der Reihe HG/T 20592–HG/T20635 ausgewählt werden. Zudem sollten Flansche mit Hals, metallische Dichtungen mit Verstärkungsringen sowie speziell für diesen Zweck entwickelte, hochfeste Schrauben verwendet werden. 4. Wenn es notwendig ist, den Innenraum des Behälters zur regelmäßigen Überprüfung zu betreten, müssen Entgasung, Neutralisierung, Desinfektion, Reinigung sowie Probenentnahme und Analyse durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Analysen müssen den geltenden Standards und Vorschriften entsprechen. Der Abstand zwischen den Probenentnahmen und Analysen muss den Vorgaben der jeweiligen Betriebe entsprechen. 5. Am Ausgang des Sicherheitsventils oder der Druckentlastungsplatte müssen Leitungen angebracht werden, um das abgeleitete Medium an einen sicheren Ort zu leiten und dort ordnungsgemäß zu behandeln. Giftige Stoffe dürfen nicht direkt in die Atmosphäre abgegeben werden. 6. Zur Erleichterung der Reinigung und des Austauschs der Sicherheitsventile darf zwischen dem Überdruckentlastungsgerät und dem Druckbehälter nur dann ein Absperrventil installiert werden, wenn dies vom für die Sicherheitsverwaltung zuständigen Personen in der Betriebsstelle genehmigt wurde und zuverlässige Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Konstruktion sowie der Durchmesser des Absperrventils dürfen die sichere Entlastung durch das Überdruckentlastungsgerät nicht beeinträchtigen. 21-2016 S. 97 9.1.3(4)]7. Um ein Auslaufen des Mediums durch den Sicherheitsventil so weit wie möglich zu verhindern, kann das Sicherheitsventil in Reihe mit einem Druckventil verwendet werden. 8. Es dürfen Wärmetauscher mit Füllkästen nicht verwendet werden. Dieser Artikel stammt von der Website des Designinstituts www.shejiyuan.com
Zusatz: In HG/T20583-2011-7.2.2 ist vorgeschrieben, dass für Medien mit mittlerer Gefährdungsklasse die Nenndruckklasse der Flansche mindestens 1,6 MPa betragen muss