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In der Norm GB50461-2008 „Vorschriften für die Qualitätskontrolle bei der Installation von stationären Anlagen in der Petrochemieindustrie“ gilt in Abschnitt 5.3.13, dass der Unterschied zwischen dem größten und dem kleinsten Innendurchmesser der Hülle eines kugelförmigen Tanks nach der Montage kleiner als 3‰ des konstruktiven Innendurchmessers des Tanks sein muss. Zudem darf dieser Unterschied 50 mm nicht überschreiten. Bei anderen Geräten muss der Unterschied zwischen dem maximalen und minimalen Durchmesser der Hülle nach dem Zusammenbau den folgenden Vorgaben entsprechen: 1. Der Unterschied zwischen dem maximalen und minimalen Innendurchmesser auf derselben Querschnittsfläche der Hülle darf 1 % des Durchmessers dieser Fläche nicht überschreiten (bei geschmiedeten oder gewalzten Behältern gilt 1‰). Zudem darf dieser Unterschied 25 mm nicht überschreiten. 2 Wenn sich die zu prüfende Querschnittsfläche innerhalb eines Bereichs befindet, der ein Vielfaches des Innendurchmessers der Öffnung beträgt, dann darf der Unterschied zwischen dem größten und dem kleinsten Innendurchmesser dieser Querschnittsfläche 1 % des Innendurchmessers dieser Fläche (bei geschmiedeten bzw. gewalzten Behältern: 1 ‰) plus 2 % des Innendurchmessers der Öffnung nicht überschreiten. Zudem darf dieser Unterschied 25 mm nicht überschreiten. Die Bedeutung des 2. Punkts ist mir nicht ganz klar: Bezieht sich die zu prüfende Oberfläche auf den Bohrlochrand selbst oder auf einen Punkt, der sich in einer Entfernung von einem Durchmesser vom Bohrloch befindet? Wenn sich der Mittelpunkt des Bohrlochs auf der zu prüfenden Oberfläche befindet, dann ist doch der maximale Innendurchmesser der Durchmesser des Kreises der Prüfoberfläche – und der minimale Innendurchmesser der Durchmesser an der Stelle, an der sich der Kreis des Bohrlochs mit dem Kreis der Prüfoberfläche schneidet, oder?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von bluishice am 8.10.2019 um 16:26 bearbeitet. Der Bereich innerhalb eines Doppels der Innendurchmesser des Lochs wird in einer numerischen Form ausgedrückt: Der Lochdurchmesser D – das ist der Umfang des Kreises, dessen Mittelpunkt im Zentrum des Lochs liegt und dessen Durchmesser D beträgt. Dieser Kreis wird dabei entlang der Länge der Röhre berechnet. Da es sich um eine Kugeloberfläche handelt, ist die Beschreibung etwas umständlich. Hinweis: Der Durchmesser der Öffnung D ist nicht unbedingt gleich dem Außendurchmesser des Anschlusses.
Kann der „Inhalt von Artikel 2“ dann wie folgt verstanden werden: Wenn man die Querschnittsmaße an einer Öffnung in einer zylindrischen Hülle misst, dann ist der maximale Durchmesser der tatsächlich gemessene Durchmesser. Der minimale Durchmesser ist der Durchmesser an der Kante der Öffnung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Durchmessern darf 1 % der Summe aus dem Innendurchmesser der Hülle und 2 % des Innendurchmessers der Öffnung nicht überschreiten.
Es handelt sich weiterhin um die Abmessungen einer zylindrischen Hülle. Ich schätze, es liegt daran, dass die Öffnungen durch das Schneiden geschwächt wurden und die Schweißnähte zu Verformungen führten, wodurch die Rundheit an dieser Stelle etwas nachgelassen hat.
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Aufgrund der Schweißarbeiten wird der Bereich mit dem Loch sicherlich eine gewisse Deformation aufweisen. Bei der Messung der Rundheit in der Nähe des Lochs kann man den Innendurchmesser des Lochs um 2 % erhöhen, um die Rundheit in diesem Bereich besser kontrollieren zu können
Bei Stellen ohne Öffnungen wird die Elliptizität mit 1% ≯ 25 mm kontrolliert. An Stellen mit Öffnungen gilt die Regel 1% + 2% der Öffnungsgröße ≯ 25 mm. Aufgrund von Verformungen durch Schweißen an den Öffnungen sollten diese etwas größer dimensioniert werden. Mit anderen Worten: Für Rohre mit einem Durchmesser von unter DN2500 mm gelten etwas lockerere Vorgaben, während für Rohre mit einem Durchmesser größer als DN2500 mm die gleichen Anforderungen gelten, da die Obergrenze bei 25 mm liegt.
Bei Stellen ohne Öffnungen wird die Elliptizität mit 1% ≯ 25 mm kontrolliert. An Stellen mit Öffnungen gilt die Regel 1% + 2% der Öffnungsgröße ≯ 25 mm. Aufgrund von Verformungen durch Schweißen an den Öffnungen sollten diese etwas größer dimensioniert werden. Mit anderen Worten: Für Rohre mit einem Durchmesser von unter DN2500 mm gelten etwas lockerere Vorgaben, während für Rohre mit einem Durchmesser größer als DN2500 mm die gleichen Anforderungen gelten, da die Obergrenze bei 25 mm liegt.
Danke, ich habe es kürzlich noch einmal angeschaut und verstehe es jetzt etwas besser